Den Bedürfnissen von Einzelschicksalen gerecht werden , Datum: 15.10.2018, Format: Meldung, Bereich: Behörde , Austausch mit dem Dachverband für Opfer von Menschenrechtsverletzungen

Der Umgang mit besonders vulnerablen Personen im Asylverfahren bedarf einer besonders sensiblen und einfühlsamen Vorgehensweise. Darüber herrschte Einigkeit beim Besuch von Vertretern der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), die am 12.Oktober vom Vizepräsidenten des BAMF, Dr. Markus Richter, und Abteilungsleiterin Ursula Gräfin Praschma in der Zentrale in Nürnberg empfangen wurden. Im Fokus stand die Frage, wie das Bundesamt die Verfahrensgarantien sicherstellt.

Unter den Schutzsuchenden, denen das Bundesamt zeitnah Gewissheit über ihre Bleibeperspektive geben möchte, befinden sich oft auch Menschen mit besonderen Bedürfnissen - sogenannte vulnerable Personengruppen. Zu diesen gehören Folteropfer, Unbegleitete Minderjährige, traumatisierte Personen und geschlechtsspezifisch Verfolgte sowie Opfer von Menschenhandel. Asylverfahren vulnerabler Personen bedürfen insbesondere im Hinblick auf die Sachvorträge zum jeweiligen Verfolgungsschicksal einer besonders sensiblen und einfühlsamen Vorgehensweise.

Einsatz von Sonderbeauftragten

Bei Anhörungsverfahren dieser Personengruppen werden vom Bundesamt daher bereits seit 1996 eigens geschulte Entscheiderinnen und Entscheider, sogenannte Sonderbeauftragte, eingesetzt. Diese Sonderbeauftragten durchlaufen spezielle Schulungsmaßnahmen und werden mit den Bedürfnissen der besonders schutzbedürftigen Personengruppen vertraut gemacht. Um die Qualifizierungsmaßnahmen in diesem Bereich fortlaufend weiterzuentwickeln und an neue Erkenntnisse anzupassen, ist der stetige Wissensaustausch und die Zusammenarbeit mit allen am Asylverfahren beteiligten Akteuren - wie auch der BAfF - essentiell.

Zusammenarbeit sichert hohe Qualität

Das BAMF führte ab 2011 mit der BAfF und der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e. V. (DGSv) ein mehrjähriges Projekt zum Coaching für Entscheiderinnen und Entscheider und Supervision durch. Dieses Projekt war der Start zur Etablierung der Supervision in das reguläre Fortbildungsprogramm für die Mitarbeitenden im Asylverfahren. Ziel war es, eine psychologische Entlastung herbeizuführen und die Qualität der Anhörungen zu verbessern. Vizepräsident Dr. Richter dankte für die gute Zusammenarbeit und betonte, wie wichtig der Leitung das Supervisions- und Coachingangebot für Mitarbeitende des BAMF ist. Neue Felder der Zusammenarbeit sollen erschlossen werden.

Über das BAfF

Die BAfF ist der Dachverband der Behandlungszentren für Opfer von Menschenrechtsverletzungen und politischer Verfolgung. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, Geflüchteten und Folteropfern psychologische und medizinische Versorgung zukommen zu lassen. Aktuell vertritt er 34 psychosoziale Behandlungszentren, Initiativen / Einrichtungen für medizinische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung und Rehabilitation.