Grenzüberschreitender Erfahrungsaustausch , Datum: 23.10.2018, Format: Meldung, Bereich: Behörde , Europäische Migrationsbehörden diskutierten über Zusammenarbeit mit den Gerichten

Vertreter von europäischen Migrationsbehörden haben sich am 18. und 19. Oktober 2018 in Berlin zur Jahreskonferenz des Netzwerkes GDISC (General Directors' Immigration Services Conference) unter dem Vorsitz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getroffen.

Im Mittelpunkt des Austauschs stand die Frage, wie die Zusammenarbeit zwischen den Migrationsbehörden mit der nationalen Gerichtsbarkeit ausgestaltet werden sollte, um auch in Krisenzeiten ein effizientes gerichtliches Überprüfungsverfahren sicherstellen zu können. "Die Konferenz hat gezeigt, dass für ein funktionierendes Krisenmanagement eine ganzheitliche Herangehensweise unter Einbeziehung anschließender gerichtlicher Überprüfungen von großer Bedeutung ist", betonte BAMF- Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer in seiner Funktion als Generaldirektor. Das Bundesamt hat seit Januar 2017 den Vorsitz des GDSIC-Netzwerkes inne und forciert seitdem den Austausch über Erfahrungen, die bei der Bewältigung des hohen Flüchtlingszustroms in den Jahren 2015 und 2016 gewonnen wurden.

Der Zuzug von Geflüchteten in dieser Zeit hat nicht nur Deutschland, sondern ganz Europa vor große Herausforderungen gestellt: Knapp 1,3 Millionen Asylanträge im Jahr 2015, knapp 1 Mio. bis Ende des dritten Quartals 2016 verzeichneten die EU-Staaten laut Eurostat (Statistisches Amt der Europäischen Union). Unterschätzt wurde jedoch, dass die überproportionale Zunahme an Asylanträgen und die Beschleunigung der Asylverfahren auch zu einer massiv steigenden Belastung der Gerichte führen könnten. Im Jahr 2017 war die Anzahl der von deutschen Gerichten bearbeiteten Klagen resultierend aus Asylverfahren sechsmal so hoch wie in 2015, sodass sich rund 370.000 anhängige Fälle ansammelten.

Vor diesem Hintergrund diskutierten die Konferenzteilnehmenden neben der Form der Zusammenarbeit zwischen Migrationsbehörden und Gerichten, einschließlich der aktiven Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, auch über die Möglichkeiten der Migrationsbehörden, Gerichtsentscheidungen zu beschleunigen, sowie der Nutzung technischer Instrumente in diesem Zusammenhang. Der Erfahrungsaustausch zu erfolgreichen Strategien und Maßnahmen soll dazu beitragen, europaweit ein konsistentes, faires und effizientes Asylverfahren in der 1. und 2. Instanz zu erreichen.