Gerichtsstatistik 2018 ,
Zunehmende Bestätigung der BAMF-Entscheidungen durch die Gerichte
Die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über Asylanträge werden von den Gerichten zunehmend bestätigt. Während 2017 noch 22 Prozent der Asylbescheide, gegen die geklagt wurde, von den Gerichten aufgehoben wurden, sank der Anteil 2018 auf 17 Prozent. Deutlich häufiger, nämlich in 38 Prozent der Fälle, wurden die Entscheidungen des Bundesamtes von den Gerichten bestätigt (2017: 32,5 Prozent). Bei den restlichen 45 Prozent handelte es sich um sogenannte "sonstige Verfahrenserledigungen".
"In den Zahlen spiegeln sich die Bemühungen des Bundesamts wider, die Qualität der Asylbescheide durch Schulungen unserer Entscheiderinnen und Entscheider sowie ein verbessertes Qualitätssicherungssystem zu steigern. Unser oberstes Ziel sind qualitativ hochwertig Bescheide"
, so BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhardt Sommer.
Jahr | Gerichtsentscheidungen | davon positiv für Antragsteller | in Prozent |
---|---|---|---|
2018 | 173.416 | 29.703 | 17,1% |
2017 | 147.616 | 32.522 | 22,0% |
2016 | 70.904 | 9.299 | 13,1% |
2015 | 62.828 | 2.640 | 4,2% |
2014 | 40.748 | 4.130 | 10,1% |
2013 | 31.075 | 4.013 | 12,9% |
Hoher Anteil Klagen von syrischen und afghanischen Schutzsuchenden
Fast drei Viertel der erfolgreichen Asylklagen 2018 betrafen Schutzsuchende aus Syrien und Afghanistan. Insbesondere Syrer, die über den vom Bundesamt zuerkannten subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge hinaus den höherwertigen Flüchtlingsschutz anstreben, erhalten diesen gerichtlich zugesprochen (so genannte "Aufstockungsklagen"). Dabei spielt die Bewertung der Militärdienstentziehung eine maßgebliche Rolle. Allerdings haben die Obergerichte bislang keine einheitliche Auffassung zur Frage gefunden, ob deshalb die Flüchtlingseigenschaft beansprucht werden kann. Die Mehrheit der Oberverwaltungsgerichte sieht ebenso wie das Bundesamt allein in der Wehrdienstentziehung von Klägern aus Syrien keinen Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.
Vielen Afghanen wurde von den Gerichten nachtäglich ein Abschiebungsverbot zuerkannt. Hier zeigten sich vor allem Unterschiede bei der Einschätzung der Glaubwürdigkeit im Einzelfall, insbesondere zur Frage, ob die Schutzsuchenden in Afghanistan bei Rückkehr auf ein unterstützendes Umfeld zurückgreifen könnten.
"Hier haben wir es zum Teil mit Verfahren zu tun, bei denen die Entscheidung des Bundesamts bereits einige Zeit zurückliegt. Dadurch ergeben sich zwischenzeitlich häufig auch Veränderungen, die zum Zeitpunkt unserer Entscheidung nicht gegeben waren, sich aber auf die Beurteilung der Gerichte zu Gunsten der Kläger auswirken, wie beispielsweise die Geburt von Kindern"
, ordnet Dr. Sommer die Entscheidungen der Gerichte ein.
45,0 Prozent der Entscheidungen entfielen auf so genannte "sonstige Erledigungen", worunter etwa Einstellungen der Verfahren wegen Nicht-Betreibens durch die Schutzsuchenden oder aufgrund von Ausreisen in das Herkunftsland sowie klaglosstellende Abhilfebescheide des Bundesamts summiert werden. In rund 85 Prozent dieser Fälle wurde keine Schutzgewährung festgestellt. Aus Sicht des Bundesamtes müssen auch diese Verfahrenserledigungen in der Gesamtbewertung berücksichtigt werden.
Klagequote: jeder zweite Bescheid wird beklagt
Die absolute Zahl der Klagen gegen Bescheide des Bundesamts ist zwar parallel zur Zahl der Entscheidungen des Bundesamts zurückgegangen. Prozentual ist jedoch ein leichter Anstieg zu verzeichnen: Gut jeder zweite Asylbescheid wird beklagt, bei ablehnenden Entscheidungen drei von vier Bescheiden. Der Anstieg ist vor allem auf die zurückgegangene Schutzquote seit 2017 zurückzuführen. Denn je häufiger Entscheidungen des Bundesamts negativ ausfallen, desto häufiger werden sie beklagt, oft schon allein deshalb, um den Aufenthalt zu verlängern. Rückschlüsse auf die Qualität der Asyl-Entscheidungen des Bundesamtes lassen sich aus der Zunahme der Klagequote nicht herleiten.
Entscheidungen über Asylanträge | ||||
---|---|---|---|---|
insgesamt | ablehnende Entscheidungen | |||
Jahr | davon beklagt | davon beklagt | ||
2018 | 216.873 | 53,6% | 140.902 | 75,8% |
2017 | 603.428 | 49,8% | 341.789 | 73,4% |
2016 | 695.733 | 24,8% | 261.813 | 43,2% |
2015 | 282.726 | 16,1% | 141.811 | 31,9% |
2014 | 128.911 | 40,2% | 88.348 | 55,8% |
2013 | 80.978 | 46,2% | 60.850 | 57,0% |
Hinweis
Bei der vom Bundesamt veröffentlichten Gerichtsstatistik handelt es sich nicht um die amtliche Gerichtsstatistik. Diese wird vom Statistischen Bundesamt erstellt. Aufgrund der unterschiedlichen Zählweisen sind diese Statistiken nicht vergleichbar. Die Auswertungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind rein personenbasiert und werden aus dem bundesamtseigenen System MARIS generiert.