Tagung des Expertenforums "Asyl und Migration" ,
Am 29. und 30. April 2019 tagte das Expertenforum Asyl und Migration unter Leitung von Prof. Dr. Friedrich Heckmann in der Nürnberger Zentrale des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Die 28. Sitzung dieses hochrangigen und diskussionsfreudigen Expertengremiums befasste sich mit den nationalen und internationalen Entwicklungen im Bereich Asyl.
Zunächst stellte BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer die aktuellen Herausforderungen des Bundesamts im Bereich Asyl und Widerrufsverfahren dar und erläuterte die Maßnahmen, die das Bundesamt zur Qualitätssicherung getroffen hat. Qualitätssicherung beginne mit der Qualifizierung der Mitarbeitenden und dürfe sich keinesfalls auf eine Prüfung des Bescheids beschränken. Viele Elemente trügen zur Qualität des Asylverfahrens bei - der Einsatz von digitaler Unterstützung im Asylverfahren genauso wie die Kommunikation mit den Gerichten und der Austausch mit internationalen Partnern. Das Expertenforum - also die Beratung aktueller Fachfragen mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten unterschiedlicher Institutionen, Organisationen und gesellschaftlicher Gruppen - fördere die Qualität der Arbeit des Bundesamts seit vielen Jahren. Dafür dankte Dr. Sommer den Anwesenden und kündigte an, die erfolgreiche Zusammenarbeit intensivieren zu wollen.
Im Anschluss stellte Michael Konther, Referatsleiter "Grundsatzfragen der internationalen Zusammenarbeit, Kontaktstelle EASO, GDISC Sekretariat" im BAMF, die Perspektiven im internationalen Bereich vor. Ministerialrätin Rabea Hathaway, Leiterin der Arbeitsgruppe "Asylrecht und Asylverfahren" im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), trug für das BMI den aktuellen Sachstand zu laufenden rechtlichen Entwicklungen vor. Michael Rosenbach, Leiter der Gruppe "Qualitätssicherung, Informationszentrum Asyl und Migration (IZAM)" im BAMF, berichtete zur Asylverfahrensberatung. Den Abschluss des ersten Sitzungstages bildete ein Gastvortrag zum Reformbedarf im Asylrecht von Prof. Dr. Winfried Kluth, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Der zweite Tag stand zunächst unter der Überschrift Afghanistan. Dr. Philipp Schauer, Leiter des Referates für "Ausländer und Asylrecht" im Auswärtiges Amt, Anna Büllesbach vom UNHCR und Direktorin Ursula Gräfin Praschma, Leiterin der Abteilung "Grundlagen des Asylverfahrens, Qualitätssicherung, Informationszentrum Asyl und Migration (IZAM), Prozessführung" im BAMF, berichteten über die Lage in Afghanistan und die Spruchpraxis des BAMF zu Antragstellenden aus Afghanistan.
Zum Schluss nutzte das Bundesamt die Gelegenheit, die neu eingerichteten Referate "Qualitätssicherung" vorzustellen und einen Einblick in die Aufgaben zu geben.
Was ist das Expertenforum Asyl?
Das Forum aus Expertinnen und Experten sowie Vertretenden der Bundesländer, aus der Anwaltschaft, der Gerichtsbarkeit (VG und BVerwG), des UNHCR, diverser Nicht-Regierungsorganisationen und Institute sowie Professorinnen und Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen wurde im Jahr 2000 beim Informationszentrum Asyl und Migration (IZAM) des Bundesamtes in Nürnberg eingerichtet. Insbesondere durch Beratung und Empfehlung hinsichtlich Qualitätsstandards und Arbeitsschwerpunkte sollte dieses Expertenforum das Bundesamt bei seinen Analysen und Dokumentationsaufgaben begleiten. Dies betrifft vor allem die Punkte Asylgewährung, Flüchtlingsschutz und Migration.
Der Dialog mit externen Expertinnen und Experten schafft Transparenz der Entscheidungsgrundlage und soll die Vielfalt der Dokumentation im Sinne der Objektivität steigern sowie die Qualität nachhaltig sichern. Auch wird die Akzeptanz und Vergleichbarkeit der dokumentierenden Materialien erhöht. Die Tätigkeit des Forums soll zugleich sicherstellen, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der Entscheidung über Asylstreitigkeiten ohne Bedenken auf die Dokumentation des Bundesamtes zugreifen kann.
In diesem Sinne sind Aufgaben des Expertenforums:
- sich mit der bestehenden Dokumentation auseinanderzusetzen, Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen,
- über inhaltliche Schwerpunkte zu beraten und Empfehlungen zu geben,
- das IZAM bei Richtlinien zur Qualität und Objektivität der Datenbanken und Analysen (Qualitätsstandards) zu beraten.