Asylgeschäftsstatistik April 2019 , Datum: 08.05.2019, Format: Meldung, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Im April 2019 hat das BAMF über die Anträge von 15.201 Personen (März 2019: 19.587) entschieden. Die Zahl der anhängigen Verfahren lag Ende April 2019 bei 53.004 (zum 31. März 2019: 53.224; zum 30. April 2018: 51.498).

Im Zeitraum Januar bis April 2019 haben insgesamt 59.889 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (63.972 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um -6,4 Prozent. In demselben Zeitraum hat das Bundesamt über die Anträge von 74.408 Personen entschieden, 18.973 weniger (-20,3 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Asylentscheidungen und Asylanträge im aktuellen Monat

Im April 2019 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 12.353 Asylanträge gestellt. Damit ist die Zahl der Asylanträge gegenüber dem Vorjahresmonat um 810 (-6,2 Prozent) gesunken. Im Vergleich zum Vormonat sank die Anzahl an Asylanträgen um 409 (3,2 Prozent).

3.826 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (25,2 Prozent aller Asylentscheidungen), 801 Personen (5,3 Prozent) subsidiären Schutz und 609 Personen (4,0 Prozent) Abschiebungsschutz.

Abgelehnt wurden die Anträge von 4.709 Personen (31,0 Prozent). Abschließend bearbeitet (z. B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.256 Personen (34,5 Prozent).

Hauptstaatsangehörigkeiten im April 2019 waren:

Februar 2019März 2019April 2019
Asylanträge insgesamt14.32112.76212.353
1.Syrien3.2222.9332.857
2.Nigeria1.3881.2871.068
3.Irak1.3071.0271.064
4.Iran737667827
5.Afghanistan698860791
6.Türkei805655729
7.Russische Föderation320350351
8.Ungeklärt366358332
9.Georgien399351314
10.Somalia305288292

Weitere Einzelheiten können Sie der Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern zu den Asylzahlen und der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes entnehmen.