Gerichtsstatistik 1. Halbjahr 2019 ,
Zunehmende Bestätigung der BAMF-Entscheidungen durch die Gerichte
Die Entscheidungen des Bundesamts über Asylanträge werden von den Gerichten zunehmend bestätigt. Während 2017 noch 22% und im vergangenen Jahr 17% der Asylbescheide, gegen die geklagt wurde, von den Gerichten aufgehoben wurden, sank der Anteil im 1. Halbjahr 2019 auf 14,5%. Deutlich häufiger, nämlich in 41,3% der Fälle, wurden die Entscheidungen des Bundesamtes von den Gerichten bestätigt. (2018: 38%). Bei den restlichen 44,2% handelte es sich um sogenannte „sonstige Verfahrenserledigungen“.
"Unsere Bemühungen, die Qualität der Asylbescheide zu steigern, fruchten und spiegeln sich in den Zahlen wider"
, so BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer. "Unsere Bescheide müssen qualitativ so hochwertig sein, dass sich Gerichte bei ihren Urteilen auf diese beziehen – dieses Ziel verfolgen wir intensiv."
Zeitraum | Gerichtsentscheidungen | davon positiv für Antragsteller | in Prozent |
---|---|---|---|
1. HJ 2019 | 80.301 | 11.647 | 14,5% |
2018 | 173.416 | 29.703 | 17,1% |
2017 | 147.616 | 32.522 | 22,0% |
2016 | 70.904 | 9.299 | 13,1% |
2015 | 62.828 | 2.640 | 4,2% |
2014 | 40.748 | 4.130 | 10,1% |
2013 | 31.075 | 4.013 | 12,9% |
Hoher Anteil Klagen von syrischen und afghanischen Schutzsuchenden
Fast jede sechste erfolgreiche Asylklage in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres betraf Schutzsuchende aus Syrien und Afghanistan. Insbesondere Syrer, die über den vom Bundesamt zuerkannten subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge hinaus den höherwertigen Flüchtlingsschutz anstreben, erhalten diesen gerichtlich zugesprochen (so genannte "Aufstockungsklagen"). Dabei spielt die Bewertung der Militärdienstentziehung eine maßgebliche Rolle. Die Obergerichte haben bislang keine einheitliche Auffassung zur Frage gefunden, ob deshalb die Flüchtlingseigenschaft beansprucht werden kann. Die ganz überwiegende Mehrheit der Berufungsgerichte sieht ebenso wie das Bundesamt allein in der Wehrdienstentziehung von Klägern aus Syrien keinen Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.
Vielen Afghanen wurde von den Gerichten nachtäglich ein Abschiebungsverbot zuerkannt. Hier zeigten sich vor allem Unterschiede bei der Einschätzung der Glaubwürdigkeit im Einzelfall, insbesondere zur Frage, ob die Schutzsuchenden in Afghanistan bei Rückkehr auf ein unterstützendes Umfeld zurückgreifen können.
"Hinzu kommt, dass die Entscheidung des Bundesamts zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung teilweise einige Zeit zurückliegt. Daher kann die Beurteilung der Gerichte zwangsläufig durch zwischenzeitliche Veränderungen, die wir bei unserer Entscheidung nicht berücksichtigten konnten, von unserer Entscheidung abweichen. Haben die Kläger beispielsweise inzwischen Nachwuchs bekommen, wirkt sich dies bei der gerichtlichen Entscheidung häufig zu Gunsten der Kläger aus"
, so Dr. Sommer zu den Entscheidungen der Gerichte.
44,2% der Entscheidungen entfielen auf so genannte "sonstige Erledigungen", worunter etwa Einstellungen der Verfahren wegen Nicht-Betreibens durch die Schutzsuchenden oder aufgrund von Ausreisen in das Herkunftsland sowie klaglos-stellende Abhilfebescheide des Bundesamts summiert werden. In rund 92% dieser Fälle wurde keine Schutzgewährung festgestellt. Aus Sicht des Bundesamtes müssen auch diese Verfahrenserledigungen in der Gesamtbewertung berücksichtigt werden.
Ablehnende Bescheide: gegen 3 von 4 wird geklagt
Die absolute Zahl der Klagen gegen Bescheide des Bundesamts ist parallel zur Zahl der Entscheidungen des Bundesamts zurückgegangen. Prozentual bewegt sich die Klagequote auf dem Niveau der beiden Vorjahre: Gut jeder zweite Asylbescheid wird beklagt, bei ablehnenden Entscheidungen drei von vier Bescheiden. Zurückzuführen ist diese Entwicklung vor allem auf die seit 2016 zurückgegangene Schutzquote. Denn je häufiger Entscheidungen des Bundesamts negativ ausfallen, desto häufiger werden sie beklagt - oft schon allein deshalb, um den Aufenthalt zu verlängern. Rückschlüsse auf die Qualität der Asyl-Entscheidungen des Bundesamtes lassen sich aus der Zunahme der Klagequote nicht herleiten.
Entscheidungen über Asylanträge | ||||
---|---|---|---|---|
insgesamt | ablehnende Entscheidungen | |||
Zeitraum | davon beklagt | davon beklagt | ||
1. HJ 2019 | 102.489 | 50,5% | 65.248 | 74,6% |
2018 | 216.873 | 53,6% | 140.902 | 75,8% |
2017 | 603.428 | 49,8% | 341.789 | 73,4% |
2016 | 695.733 | 24,8% | 261.813 | 43,2% |
2015 | 282.726 | 16,1% | 141.811 | 31,9% |
2014 | 128.911 | 40,2% | 88.348 | 55,8% |
2013 | 80.978 | 46,2% | 60.850 | 57,0% |
Hinweis
Bei der vom Bundesamt veröffentlichten Gerichtsstatistik handelt es sich nicht um die amtliche Gerichtsstatistik. Diese wird vom Statistischen Bundesamt erstellt. Aufgrund der unterschiedlichen Zählweisen sind diese Statistiken nicht vergleichbar. Die Auswertungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sind rein personenbasiert und werden aus dem bundesamtseigenen System MARIS generiert.