Fachkräfteeinwanderungsgesetz , Datum: 01.03.2020, Format: Meldung, Bereich: Migration und Aufenthalt

Gute Fachkräfte sind ein Gewinn für Deutschland: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist ein Meilenstein der Bundesregierung zur Stärkung der qualifizierten Zuwanderung aus dem Ausland. Das FEG ist am 1. März 2020 in Kraft getreten.

Dadurch ändern sich gesetzliche Regelungen für den Aufenthalt und die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist auf vielfältige Art und Weise in den Prozess involviert und nimmt damit auch hier als Kompetenzzentrum Migration eine wichtige Rolle ein. Hören Sie dazu den Präsidenten des Bundesamtes, Dr. Hans-Eckhard Sommer im Video:

Die Homepage des Bundesamtes bietet in der Rubrik Migration & Aufenthalt einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland entsprechend des FEG. Beratung zu den Neuregelungen in Bezug auf Einreise und Aufenthalt, berufliche Anerkennung und sprachliche Bildung erhalten neben Zuwandernden auch Unternehmen und Behörden bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland (ALiD).

Im Bereich Aufenthaltsrecht ist das Bundesamt operativ als Nationale Kontaktstelle für EU-Mobilität in Bezug auf die Blaue Karte EU, ICT (unternehmensinterner Transfer), REST (Forscher und Studierende) sowie Daueraufenthalt-EU tätig. Mit dem Inkrafttreten des FEG werden die Aufgaben im Rahmen von ICT und REST um die bislang ausländerbehördliche Zuständigkeit der Feststellung der Mobilitätsvoraussetzungen erweitert. Im Kontext der Forschungsmigration agiert das Bundesamt als Geschäftsstelle des Beirats für Forschungsmigration sowie als Stelle zur Anerkennung von Forschungseinrichtungen.

Für die Zeit nach der Einreise stellt das Bundesamt als zentraler Akteur im Integrationsbereich eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten bereit.

So bietet z.B. die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE), die vom Bundesamt administriert wird, eine kostenlose Beratung zu Themen wie Wohnungssuche oder Krankenversicherung an. Die MBE-Beratungsstellen gibt es in vielen Städten in Deutschland (http://webgis.bamf.de) und sind zudem auch über www.mbeon.de online erreichbar. Es wird angestrebt, das Angebot der MBE auch für Fachkräfte und deren miteinreisende Familienangehörige zu erweitern. Bei der Arbeitsmarktintegration trägt das vom Bundesamt administrierte Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung" (IQ) dazu bei, das Potenzial an Fachkräften zu aktivieren. Menschen mit einer ausländischen Berufsqualifikation werden zu Fragen der Anerkennung ihres Abschlusses beraten, begleitet und bei Bedarf (nach)qualifiziert. In Begleitung des FEG werden "regionale Fachkräftenetzwerke" aufgebaut, die auch die Beratung von Arbeitgebern zur Gewinnung von Fachkräften einschließen.

Kontakt

Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Telefon +49 30-1815-1111
E-Mail: Nachricht schreiben

Das BAMF führt überdies das bundesweite Regelinstrument der berufsbezogenen Deutschsprach­förderung durch, die Berufssprachkurse (BSK). Mit dem Berufssprachkurs werden die Chancen auf dem Arbeitsmarkt von Menschen mit Migrationshintergrund verbessert. Zur Zielgruppe gehören u.a. Personen, die das Anerkennungsverfahren für ihren im Ausland erworbenen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen. Durch das FEG erfolgt eine Aufgabenerweiterung hinsichtlich der Zulassung zum BSK von Personen, die sich in der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung befinden. Für diese neue Zielgruppe wird die Antragstellung aus dem Ausland ebenso ermöglicht. Informationen darüber finden Sie im Beitrag "Die Berufssprachkurse des Bundesamtes". Mitziehenden Familienmitgliedern und bei Bedarf Fachkräften steht außerdem das Angebot der Sprachvermittlung vom Niveau A1 bis B1 (GeR) im Rahmen der Integrationskurse zur Verfügung. Darüber hinaus ist Personen, die bereits über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 (GeR) verfügen, eine Teilnahme am Orientierungskurs möglich.

Ergänzt werden die operativen Aufgaben des Bundesamtes durch verschiedene Studien des Forschungszentrums, in welchen u.a. für die Fachkräfteeinwanderung relevante Themen analysiert werden. Im Rahmen des jährlichen Migrationsberichtes der Bundesregierung sowie verschiedener Monitoringberichte wird zudem die Bildungs- und Erwerbsmigration nach Deutschland umfassend beobachtet. Die im Februar 2020 veröffentlichte Studie Ausländische nicht-akademische Fachkräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Eine Bestandsaufnahme vor dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bilanziert, wie sich die Beschäftigung dieser Personengruppe unter den bisherigen rechtlichen Regelungen entwickelt hat und welche Rolle die berufliche Ausbildung von Migrantinnen und Migranten bei der Fachkräftegewinnung spielen kann. Dargestellt werden außerdem die Neuregelungen des FEG sowie die bislang vorliegenden Analysen und Prognosen zum Fachkräftebedarf in Deutschland.

Zentrale Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

  • Die grundsätzliche Berechtigung jedes Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit, sofern diese nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.
  • Die auf Mangelberufe bezogene Engpassbetrachtung entfällt und es findet keine Vorrangprüfung mehr statt.
  • Mit dem FEG wird ein erweiterter Fachkräftebegriff eingeführt, der neben Personen mit akademischer Ausbildung jetzt auch Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung umfasst.
  • Der Zugang von Fachkräften mit beruflicher Qualifikation zum deutschen Arbeitsmarkt wird auch durch die neuen Regelungen der Einreise zur Arbeitsplatzsuche und zur Ausbildungsplatzsuche erleichtert.
  • Durch die Einführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens für die Einreise zur Erwerbstätigkeit, die Feststellung von Berufsqualifikationen und zur Ausbildung soll die Fachkräftegewinnung künftig effizienter von statten gehen.