Gerichtsstatistik 2019 , Datum: 30.03.2020, Format: Meldung, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Bestätigung der BAMF-Entscheidungen durch Gerichte auf hohem Niveau

Der Anteil der Asylbescheide, der von den Gerichten nach einer Klage aufgehoben wurde, betrug im vergangenen Jahr knapp 15 Prozent. Damit setzt sich die sinkende Tendenz fort, lag der Anteil der Aufhebungen 2017 noch bei 22 Prozent und 2018 bei 17 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr (2018: 38 Prozent) wurden 2019 mit 41 Prozent die Entscheidungen des Bundesamts über Asylanträge von den Gerichten zunehmend bestätigt. Bei den restlichen 44 Prozent handelte es sich um sogenannte "sonstige Verfahrenserledigungen".

"Der Blick auf die aktuellen Zahlen zeigt: wir haben die guten Ergebnisse des ersten Halbjahres 2019 fortsetzen und die Qualität der Asylbescheide im Vergleich zu 2018 steigern können", so BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer. "Die zahlreichen Schulungen der Mitarbeitenden, aber auch der Austausch mit den Verwaltungsgerichten und der Anwaltschaft, wie zuletzt bei der Tagung Asylrecht in der Praxis, zahlen sich aus. Berücksichtigt man, dass den Entscheidungen der Gerichte zu einem großen Teil noch Bescheide des Bundesamts aus den Jahren 2017 und 2018 zugrunde liegen, bin ich zuversichtlich, dass sich die positive Tendenz im Jahr 2020 weiter fortsetzen wird."

JahrGerichtsentscheidungen über Asylanträgedavon Entscheidungen des BAMF aufgehobenin Prozent
2019154.47922.35314,5%
2018173.41629.70317,1%
2017147.61632.52222,0%
201670.9049.29913,1%
201562.8282.6404,2%
201440.7484.13010,1%
201331.0754.01312,9%

Hoher Anteil Klagen von syrischen und afghanischen Schutzsuchenden

Fast jede sechste erfolgreiche Asylklage des letzten Jahres betraf nach wie vor Schutzsuchende aus Syrien und Afghanistan. Insbesondere Syrer, die über den vom Bundesamt zuerkannten subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge hinaus den höherwertigen Flüchtlingsschutz anstreben, erhalten diesen häufig gerichtlich zugesprochen (so genannte "Aufstockungsklagen"). Dabei spielt die Bewertung der Militärdienstentziehung eine maßgebliche Rolle. Die Obergerichte haben bislang keine einheitliche Auffassung zur Frage gefunden, ob deshalb die Flüchtlingseigenschaft beansprucht werden kann. Die ganz überwiegende Mehrheit der Berufungsgerichte sieht ebenso wie das Bundesamt allein in der Wehrdienstentziehung von Klägern aus Syrien keinen Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.

Vielen Afghanen wurde von den Gerichten nachträglich ein Abschiebungsverbot zuerkannt. Diese machen fast 70 Prozent der Entscheidungen aus, die zugunsten der Kläger aus Afghanistan getroffen wurden. Hier zeigten sich vor allem Unterschiede bei der Einschätzung der Glaubwürdigkeit im Einzelfall, insbesondere zur Frage, ob die Schutzsuchenden in Afghanistan bei Rückkehr auf ein unterstützendes Umfeld zurückgreifen können.

Eine weitere Ursache für anderslautende Urteile der Verwaltungsgerichte: Die Entscheidung des Bundesamts lag zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung teilweise bereits einige Zeit zurück. Daher kann die Beurteilung der Gerichte durch zwischenzeitliche Veränderungen, die das Bundesamt bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigten konnten, wie beispielsweise die Geburt von Kindern, zwangsläufig abweichen. Dies wirkt sich bei der gerichtlichen Entscheidung häufig zu Gunsten der Kläger aus.

44,4 Prozent der Entscheidungen entfielen auf so genannte "sonstige Erledigungen", worunter etwa Einstellungen der Verfahren wegen Nicht-Betreibens durch die Schutzsuchenden oder aufgrund von Ausreisen in das Herkunftsland sowie klaglosstellende Abhilfebescheide des Bundesamts summiert werden. In rund 95 Prozent dieser Fälle wurde keine Schutzgewährung festgestellt. Aus Sicht des Bundesamtes müssen auch diese Verfahrenserledigungen in der Gesamtbewertung berücksichtigt werden.

Ablehnende Bescheide: Gegen 3 von 4 wird geklagt

Die absolute Zahl der Klagen gegen Bescheide des Bundesamts ist parallel zur Zahl der Entscheidungen des Bundesamts zurückgegangen. Prozentual bewegt sich die Klagequote auf dem Niveau der beiden Vorjahre: Gut jeder zweite Asylbescheid wird beklagt, bei ablehnenden Entscheidungen sind es drei von vier Bescheiden. Zurückzuführen ist diese Entwicklung vor allem auf die im Vergleich zu früheren Jahren geringere Schutzquote. Denn je häufiger Entscheidungen des Bundesamts negativ ausfallen, desto häufiger werden sie beklagt - oft schon allein deshalb, um den Aufenthalt zu verlängern. Rückschlüsse auf die Qualität der Asyl-Entscheidungen des Bundesamtes lassen sich aus der Zunahme der Klagequote nicht herleiten.

insgesamtablehnende Entscheidungen
Jahrdavon beklagtdavon beklagt
2019183.95449,5%113.62575,0%
2018216.87353,6%140.90275,8%
2017603.42849,8%341.78973,4%
2016695.73324,8%261.81343,2%
2015282.72616,1%141.81131,9%
2014128.91140,2%88.34855,8%
201380.97846,2%60.85057,0%

Hinweis

Bei der vom Bundesamt veröffentlichten Gerichtsstatistik handelt es sich nicht um die amtliche Gerichtsstatistik. Diese wird vom Statistischen Bundesamt erstellt. Aufgrund der unterschiedlichen Zählweisen sind diese Statistiken nicht vergleichbar. Die Auswertungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind rein personenbasiert und werden aus dem bundesamtseigenen System MARIS generiert.