Fachkräfteeinwanderungsgesetz , Datum: 01.03.2021, Format: Meldung, Bereich: Migration und Aufenthalt

Gute Fachkräfte sind ein Gewinn für Deutschland: Am 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft, das zur Stärkung der qualifizierten Zuwanderung aus dem Ausland beitragen soll. Auch das Bundesamt hat durch das FEG neue Aufgaben erhalten.

Das FEG hat die gesetzlichen Regelungen für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten vereinfacht. Einreisebeschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie erschweren zurzeit zwar die Einreise aus dem außereuropäischen Ausland, für Fachkräfte gelten jedoch Ausnahmen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist auf vielfältige Art und Weise in den Prozess der Fachkräfteeinwanderung involviert. Sein Aufgabenportfolio wurde durch das FEG erweitert. Sehen Sie hierzu das Video zur Fachkräfteeinwanderung im Bundesamt:

Informationen und Beratung von Fachkräften

Das Bundesamt berät über die zentrale Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland (ALiD) neben Zuwandernden auch Unternehmen und Behörden zu den Regelungen in Bezug auf Einreise und Aufenthalt, berufliche Anerkennung und sprachliche Bildung.

Ermöglichung von EU-Mobilität und Erleichterung der Forschungsmigration

Im Bereich Aufenthaltsrecht ist das Bundesamt operativ als Nationale Kontaktstelle für EU-Mobilität in Bezug auf die Blaue Karte EU, ICT (unternehmensinterner Transfer), REST (Forscher und Studierende) sowie Daueraufenthalt-EU tätig. Durch das FEG hat das Bundesamt die zuvor ausländerbehördliche Zuständigkeit der Feststellung der Mobilitätsvoraussetzungen im Bereich ICT und REST erhalten. Im Kontext der Forschungsmigration agiert das Bundesamt als Geschäftsstelle des Beirats für Forschungsmigration sowie als Stelle zur Anerkennung von Forschungseinrichtungen.

Förderung der Integration von Fachkräften

Für die Zeit nach der Einreise stellt das Bundesamt als zentraler Akteur im Integrationsbereich eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten bereit.

So bietet z.B. die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE), die vom Bundesamt administriert wird, eine kostenlose Beratung zu Themen wie Wohnungssuche oder Krankenversicherung an. Die MBE-Beratungsstellen gibt es in vielen Städten in Deutschland (https://bamf-navi.bamf.de/de) und sind zudem auch über www.mbeon.de online erreichbar. Es wird angestrebt, das Angebot der MBE auch für Fachkräfte und deren miteinreisende Familienangehörige zu erweitern. Bei der Arbeitsmarktintegration trägt das vom Bundesamt administrierte Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung" (IQ) dazu bei, das Potenzial an Fachkräften zu aktivieren. Menschen mit einer ausländischen Berufsqualifikation werden zu Fragen der Anerkennung ihres Abschlusses beraten, begleitet und bei Bedarf (nach)qualifiziert. In Begleitung des FEG wurden "regionale Fachkräftenetzwerke" aufgebaut, die auch die Beratung von Arbeitgebern zur Gewinnung von Fachkräften einschließen.

Kontakt

Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Telefon +49 30-1815-1111
E-Mail: Nachricht schreiben

Das BAMF führt überdies das bundesweite Regelinstrument der berufsbezogenen Deutschsprachförderung durch, die Berufssprachkurse (BSK). Mit dem Berufssprachkurs werden die Chancen auf dem Arbeitsmarkt von Zugewanderten verbessert. Zur Zielgruppe gehören Fachkräfte einschließlich jener Personen, die das Anerkennungsverfahren für ihren im Ausland erworbenen Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen. Durch das FEG erfolgte eine Aufgabenerweiterung hinsichtlich der Zulassung zum BSK von Personen, die sich in der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung befinden. Für diese Zielgruppe wird die Antragstellung aus dem Ausland ebenso ermöglicht. Informationen darüber finden Sie im Beitrag "Die Berufssprachkurse des Bundesamtes". Fachkräften und mitziehenden Familienmitgliedern ohne ausreichende Deutschkenntnisse stellt das Bundesamt Integrationskurse zur Verfügung, die zum Sprachniveau B1 (GER) führen und Grundkenntnisse der Geschichte, Rechtsordnung, Kultur und des gesellschaftlichen Zusammenlebens vermitteln.

Forschung zur Fachkräfteeinwanderung

Ergänzt werden die operativen Aufgaben des Bundesamtes durch verschiedene Studien des Forschungszentrums, in welchen u.a. für die Fachkräfteeinwanderung relevante Themen analysiert werden. Im Rahmen des jährlichen Migrationsberichtes der Bundesregierung sowie verschiedener Monitoringberichte wird zudem die Bildungs- und Erwerbsmigration nach Deutschland umfassend beobachtet. Die im Februar 2020 veröffentlichte Studie "Ausländische nicht-akademische Fachkräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Eine Bestandsaufnahme vor dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes" bilanziert, wie sich die Beschäftigung dieser Personengruppe unter den bisherigen rechtlichen Regelungen entwickelt hat und welche Rolle die berufliche Ausbildung von Migrantinnen und Migranten bei der Fachkräftegewinnung spielen kann. Dargestellt werden außerdem die Neuregelungen des FEG sowie die bislang vorliegenden Analysen und Prognosen zum Fachkräftebedarf in Deutschland. Zudem startete im Januar 2021 ein Begleitprojekt zum FEG, in welchem durch Befragungen in ausgewählten Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen sowie der Analyse von AZR- und Visadaten vertiefte Einblicke in die neuen Verfahren zur Fachkräftegewinnung generiert werden sollen.

Weiterführende Informationen:

  • Die Homepage des Bundesamtes bietet in der Rubrik Migration & Aufenthalt einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland entsprechend des FEG.
  • Informationen zu den aktuell geltenden Ausnahmen für Fachkräfte von den Corona-bedingten Einreisebeschränkungen sind auf der Internetseite des BMI zu finden.

Zentrale Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

  • Die grundsätzliche Berechtigung jedes Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit, sofern diese nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.
  • Die auf Mangelberufe bezogene Engpassbetrachtung entfällt und es findet keine Vorrangprüfung mehr statt.
  • Mit dem FEG wird ein erweiterter Fachkräftebegriff eingeführt, der neben Personen mit akademischer Ausbildung jetzt auch Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung umfasst.
  • Der Zugang von Fachkräften mit beruflicher Qualifikation zum deutschen Arbeitsmarkt wird auch durch die neuen Regelungen der Einreise zur Arbeitsplatzsuche und zur Ausbildungsplatzsuche erleichtert.
  • Durch die Einführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens für die Einreise zur Erwerbstätigkeit, die Feststellung von Berufsqualifikationen und zur Ausbildung soll die Fachkräftegewinnung künftig effizienter von statten gehen.