Beirat für Forschungs­migration übergibt Jahresbericht 2021 , Datum: 19.11.2021, Format: Meldung, Bereich: Migration und Aufenthalt , Forschungsmigration auch in Pandemie-Zeiten sichern

Der Beirat für Forschungsmigration unterstützt das Bundesamt dabei, Forschern aus Nicht-EU-Staaten einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. 2020 war dabei wegen der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden weltweiten Migrationseinschränkungen ein besonders herausforderndes Jahr. In der Nürnberger Zentrale des Bundesamts überreichte Beiratsvorsitzender Professor Dr. Daniel Thym nun den Jahresbericht 2020 an die Vizepräsidentin Ursula Gräfin Praschma. "Für die Unterstützung des Beirats für Forschungsmigration sind wir sehr dankbar", so Gräfin Praschma. "Der Jahresbericht hilft uns sehr, da er die aktuelle Situation einschätzt, bestehende Angebote analysiert, beleuchtet, wie Forschungsmigration in anderen Ländern aussieht, und Empfehlungen zur Weiterentwicklung ausspricht."

"Der Beirat für Forschungsmigration ist mit Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung vielfältig besetzt", erläuterte Professor Dr. Thym. "Das ermöglicht den Erfahrungsaustausch aus ver-schiedenen Perspektiven und unterstützt die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland. Dies gelang uns auch während der Pandemie in digitalen Formaten. Ich schätze das Gremium sehr und empfinde den Austausch stets als gewinnbringend."

Laut dem übergebenen Jahresbericht war das Jahr 2020 zunächst von zahlreichen Änderungen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung geprägt. Im ersten Quartal trat eine Vielzahl an rechtlichen Änderungen für Fachkräfte in Kraft, von denen auch die Forschenden profitierten. Besonders das ab März geltende Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) sorgte für Neuerungen beim Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Ausbildung und Erwerbstätigkeit. Es verfolgt dabei das Ziel, eine bedarfsgerechte Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland zu steuern und zu stärken, indem es bestehende Gesetze erweitert und in vielerlei Hinsicht präzisiert.

Fast zeitgleich kam es Anfang 2020 wegen der Covid-19-Pandemie, die bis heute eindrücklich die Bedeutung exzellenter Forschung und des Austausches der Wissenschaftler unterstreicht, zu umfassenden Einschränkungen weltweiter Mobilität. In Deutschland herrschten von Mitte März bis Ende Juni 2020 strenge Einreisebeschränkungen für Drittstaatsangehörige. Dennoch wurde Forschungsmigration nach Deutschland ermöglicht. Ab 2020 Jahresmitte wurden die Ausnahmen bei den Einreisebeschränkungen auf alle Fachkräfte sowie auf Forschende und Studierende aus Drittstaaten ausgeweitet, wenn sie eine wichtige Funktion ausübten oder ihre Reise zwingend notwendig war.

Der Jahresbericht nennt dabei Zahlen: Im Zeitraum März bis Dezember 2020 erhielten 2. 298 Personen erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken nach § 18d Abs. 1 AufenthG. Davon hatten 1 351 Personen zuvor keinen anderen deutschen Aufenthaltstitel; 947 Personen hatten bereits einen Aufenthaltstitel zu einem anderen Aufenthaltszweck. Der Frauenanteil betrug insgesamt 42,6 Prozent. Angesichts der besonderen Umstände ab März im vergangenen Jahr werden im Jahresbericht nur die Ersterteilungen von März bis Dezember 2020 dargelegt.

Aufgaben des BAMF im Bereich Forschungsmigration

Das Bundesamt ist zuständig für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen nach § 38a AufenthV. Anerkannte Forschungseinrichtungen können unter erleichterten Bedingungen Forscher und Forscherinnen aus dem Ausland beschäftigen. Außerdem entscheidet das Bundesamt seit 2020 über An-träge von Forschenden aus Drittstaaten, die für kurzfristige Forschungsaufenthalte innerhalb der Europäischen Union nach Deutschland weiterwandern möchten.