Flüchtlingsschutz als globale Aufgabe , Datum: 26.07.2021, Format: Meldung, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz , 70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention

Seit 1951 bildet die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) die Grundlage des internationalen Rechts zum Schutz für Flüchtlinge. 70 Jahre nach ihrer Unterzeichnung hat sie nicht an Bedeutung verloren und ist mehr denn je für den globalen Flüchtlingsschutz relevant. Das "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge", so der eigentliche Titel der Konvention, ist eine Antwort auf die Erfahrungen der Nachkriegszeit.

Porträtfoto einer Frau Katharina Lumpp, Vertreterin des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) in Deutschland Quelle: © BAMF

Der Zweite Weltkrieg und die ersten Nachkriegsjahre, waren geprägt von verschiedenen Fluchtbewegungen, mit denen die Staaten umgehen mussten. Die GFK verpflichtet Staaten dazu, Schutzsuchende aufzunehmen und legt fest, wer ein Flüchtling ist und welche Hilfen, Schutzgarantien und sozialen Rechte gewährt werden müssen.

Auch die Pflichten eines Flüchtlings gegenüber dem Gastland sind festgehalten. 1967 wurden mit dem "Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" die bis dahin gültigen zeitlichen und räumlichen Beschränkungen aufgehoben. Waren es 1951 noch 19 (europäische) Signatarstaaten, sind heute bereits 149 Staaten der Konvention, dem Protokoll oder beiden beigetreten.

"Flüchtlingsschutz ist damit eine weltweite Verpflichtung und auch 70 Jahre nach Unterzeichnung der GFK ein wichtiges und hoch aktuelles Anliegen", erklärt Katharina Lumpp, Vertreterin des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) in Deutschland.

Allein im Jahr 2020 waren weltweit etwa so viele Menschen auf der Flucht wie Personen in Deutschland leben: 82,4 Millionen. Davon waren rund 26,4 Millionen Menschen als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt.

Diese haben sich laut Konventionstext aus "der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung" außerhalb des Staates befunden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Für ihren Schutz und eine dauerhafte Lösung ihrer Probleme setzt sich der UNHCR ein.

Diese Aufgabe verbindet den UNHCR seit vielen Jahren mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Als national zuständige Behörde kümmert sich das BAMF um die Anerkennungsverfahren von Geflüchteten, die nach Deutschland kommen und entscheidet über ihren Status. Dieser reicht von Asyl über Flüchtlingsschutz bis zum subsidiären Schutz oder der Bleibeberechtigung.

"Wir kooperieren mit dem UNHCR sehr eng um den bestmöglichen Schutz für diejenigen Menschen zu bieten, die unseren Schutz benötigen", bringt Vizepräsidentin Andrea Schumacher den Grund für die Zusammenarbeit auf den Punkt.

Das BAMF begleitet Geflüchtete darüber hinaus auch bei ihrer Integration in Deutschland. Das Angebot reicht hier von Integrationskursen bis zu Angeboten zur gesellschaftlichen Teilhabe vor Ort.