Besondere Schutzbedarfe bei der Aufnahme von Geflüchteten erkennen , Datum: 23.11.2022, Format: Meldung, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz , Fachtag: "Geflüchtete Menschen mit besonderem Schutzbedarf: Identifizierung - und dann?"

Die Zusammenarbeit im Rahmen von Projekten zur frühzeitigen Erkennung besonderer Schutzbedarfe wie z.B. dem Projekt: BeSAFE - (Intersektionale Erkennung besonderer Schutzbedarfe bei der Aufnahme) ist für das Bundesamt sehr wichtig. So begrüßte es die Möglichkeit des Austausches beim Bochumer Fachtag "Geflüchtete Menschen mit besonderen Schutzbedarf: Identifizierung – und dann?" am 24. Oktober und sammelte im Rahmen eines Workshops, einer Podiumsdiskussion und vieler Gespräche neue Anregungen und weitere Impulse für die tägliche Arbeit.

Ein Mann spricht in ein Mikrofon Sebastian Bláha (BAMF) Quelle: PALAZZO PHOTOGRAPHY @p_l_zzo contact@plzzo.com

Für das Bundesamt nahmen Sebastian Bláha (Gruppenleiter – Region Düsseldorf West) und Christoph Arant (stellvertretender Referatsleiter – Außenstelle Mönchengladbach) am Fachtag teil. Bei den rund 120 Teilnehmenden aus Betreuungsverbänden, Behörden, Ministerien und Beratungsstellen war Vorfreude auf den Austausch zu spüren, denn für viele handelte es sich um die erste Präsenztagung seit über drei Jahren.

Im Fokus der Tagung stand die Sicherstellung der in der EU-Aufnahme- und Verfahrensrichtlinie festgelegten Verfahrensgarantien. Dem Bundesamt war es darüber hinaus ein besonderes Anliegen an Veranstaltungen wie dem Bochumer Fachtag persönlich teilzunehmen und in den tiefergehenden Dialog einzusteigen.

So hob Sebastian Bláha auf dem Abschlusspodium hervor, dass das Bundesamt stets offen für Anregungen sei, um den Bedürfnissen von schutzbedürftigen Geflüchteten im Asylverfahren gerecht zu werden. Zudem ermutigte er alle am Asylverfahren beteiligten Akteure dazu miteinander im Gespräch zu bleiben, um die gemeinsamen Kompetenzen zu nutzen.

"Die Identifizierung vulnerabler Personen im Asylverfahren hat für das Bundesamt einen hohen Stellenwert", betonte BAMF-Gruppenleiter Sebastian Bláha und ergänzte: "Deshalb achtet das Bundesamt in jedem Stadium des Asylverfahrens auf etwaige Vulnerabilitäten der Schutzsuchenden und trifft die jeweils erforderlichen Maßnahmen z.B. beim Einsatz von Sonderbeauftragten zu deren Berücksichtigung."

Im Workshop "Wie können Verfahrensgarantien im Asylverfahren sichergestellt werden?" berichteten die BAMF-Mitarbeitenden Bláha und Arant über die Möglichkeiten der Identifizierung von Schutzbedarfen im Asylsystem am Beispiel der täglichen Arbeit der Außenstelle im Ankunftszentrum Mönchengladbach.

Anhand der einzelnen Schritte des Asylverfahrens zeigten Sie den Teilnehmenden dabei das Portfolio der Möglichkeiten zur Identifizierung schutzbedürftiger Geflüchteter auf.

Zudem wurden im weiteren Verlauf der Tagung die Arbeitsergebnisse der Projekte vorgestellt, die sich in NRW an unterschiedliche Zielgruppen von schutzbedürftigen Geflüchteten richten. Es handelte sich um die Psychosoziale Erstberatung der Landesunterkünfte, BeSAFE (zielgruppenübergreifende Erkennung besonderer Schutzbedarfe), InTo – Justice (Dokumentation und Versorgung von Asylsuchenden mit Foltererfahrung) sowie das Projekt TRAKS (trauma- und kultursensible Therapie für junge Geflüchtete).

Der gemeinsame Wunsch aller Projektleitungen war es, die Versorgungsstrukturen für schutzbedürftige Geflüchtete weiter auszubauen. Einstimmig hervorgehoben wurde die gute Zusammenarbeit des Projekts BeSAFE mit der Außenstelle Mönchengladbach. Durch eine direkte Ansprechperson in der Außenstelle, konnten bei identifizierten Schutzbedarfen sofort Maßnahmen ergriffen werden.