3 Jahre Fachkräfteeinwanderung , Datum: 01.03.2023, Format: Meldung, Bereich: Migration und Aufenthalt

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), das seit dem 1. März 2020 in Kraft ist, hat zum Ziel, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte zu erleichtern und ihre Integration zu fördern. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) spielt hierbei eine wichtige Rolle - bei der Informations- und Beratungstätigkeit, Integration und Verbesserung von Verwaltungsverfahren.

Dabei arbeitet es eng mit dem Beirat für Forschungsmigration zusammen und ist auf verschiedene Weise in den Prozess der Fachkräfteeinwanderung involviert, insbesondere in den Bereichen Information und Beratung, Migration und Integration sowie Verbesserung von Verwaltungsverfahren. Die mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in 2023 geplanten Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsrecht werden insbesondere den Beratungsaufwand im Bundesamt für Einwanderungsinteressierte und Arbeitgeber vor noch größere Herausforderungen stellen.

Das BAMF arbeitet gemeinsam mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) und der Bundesagentur für Arbeit daran, internationale Fachkräfte, Zuwandernde, Unternehmen und Behörden in Bezug auf die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Einreise, Aufenthalt, Jobsuche, Arbeit, Beruf und Spracherwerb im Rahmen der Arbeitsmarktintegration von Zuwandernden zu beraten. Das Bundesamt führt verschiedene Studien zur Fachkräfteeinwanderung durch und leitet aktuell ein Forschungsprojekt zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit dem Titel "Entwicklung der Fachkräftemigration und Auswirkungen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens" im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI). Das Forschungsprojekt untersucht die Anwendung neuer gesetzlicher Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland und identifiziert Herausforderungen.

Die Fachkräftestrategie soll auch im Jahr 2023 fortgesetzt und weiterentwickelt werden, wobei nach dem vom BMI veröffentlichten Gesetzentwurf die Einwanderung auf drei Säulen basieren soll: der Fachkräfte-Säule, der Erfahrungs-Säule und der Potenzial-Säule. Die Fachkräfte-Säule bleibt dabei das zentrale Element und ermöglicht Fachkräften jeder qualifizierten Beschäftigung nachzugehen. Die Erfahrungs-Säule schafft auf der Grundlage einer Anerkennungspartnerschaft die Möglichkeit für einen Aufenthalt zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation bei gleichzeitiger Beschäftigung, während die Potenzial-Säule Menschen anspricht, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben und eine Chancenkarte zur Arbeitssuche auf der Basis eines Punktesystems erhalten sollen.

Auch bei der Implementierung des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wird das Bundesamt eine bedeutende Rolle spielen. In Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten wird das BAMF aktiv an der Optimierung der Verfahrensentwicklung beteiligt sein und eng mit dem BMI, der Bundesagentur für Arbeit und den Ausländerbehörden zusammenarbeiten. Der Beirat für Forschungsmigration wird dem BAMF auch in Fragen der Fachkräfteeinwanderung beratend zur Seite stehen und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) personell erweitert werden. Die Attraktivität Deutschlands im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte soll durch ein noch breiteres Beratungs- und Informationsangebot, die Vernetzung der Akteure und die drei Säulen der Fachkräfteeinwanderung erhöht werden.