Asylzahlen im August 2025 ,
Im August 2025 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 7.803 Asylerstanträge entgegengenommen, im bisherigen Jahresverlauf wurden 78.246 Asylerstanträge gestellt. Entschieden hat das Bundesamt im laufenden Jahr über 205.513 Asylverfahren.
Im Zeitraum Januar bis August 2025 haben insgesamt 104.012 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, 78.246 Erst- und 25.766 Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (160.140 Erstanträge) bedeutet dies eine Abnahme um 51,1 Prozent. 12.196 der Erstanträge im Jahr 2025 betrafen in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.
Zugangsstärkste Staatsangehörigkeiten (nach Erstanträgen) | insgesamt | Erstanträge | Folgeanträge | |
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1. | Syrien, Arab. Republik | 18.303 | 17.650 | 653 |
2. | Afghanistan | 30.779 | 14.865 | 15.914 |
3. | Türkei | 9.996 | 8.266 | 1.730 |
4. | Irak | 3.461 | 2.841 | 620 |
5. | Somalia | 3.063 | 2.826 | 237 |
6. | Russische Föderation | 2.692 | 2.162 | 530 |
7. | Eritrea | 1.790 | 1.732 | 58 |
8. | Iran, Islam. Republik | 1.942 | 1.558 | 384 |
9. | Guinea | 1.591 | 1.448 | 143 |
10. | Venezuela | 1.327 | 1.271 | 56 |
alle Staatsangehörigkeiten insgesamt | 104.012 | 78.246 | 25.766 |
Im selben Zeitraum hat das Bundesamt über 205.513 Erst- und Folgeanträge entschieden, die Gesamtschutzquote lag bei 20,0 Prozent*. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es 206.240 Entscheidungen, ein Rückgang um 0,4 Prozent. Abgelehnt wurden die Anträge von 104.936 Personen, 59.424 Verfahren entfielen auf sogenannte sonstige Verfahrenserledigungen (z. B. Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages).
Die Gesamtverfahrensdauer der Erst- und Folgeanträge für das gesamte Bundesgebiet betrug im bisherigen Jahr 2025 13,1 Monate. Bei den Jahresverfahren, die alle Entscheidungen über Erst- und Folgeanträge mit Antragstellung in den vergangenen 12 Monaten umfasst, betrug die Dauer 4,1 Monate.
Hinweis
Der im Vergleich zum Vorjahr 2024 (8,7 Monate) festzustellende sprunghafte Anstieg der Gesamtverfahrensdauer ist dabei auf einen statistischen Effekt zurückzuführen: Der Fokus der Entscheidungstätigkeit beim BAMF liegt aktuell verstärkt auf dem Rückstandsabbau der anhängigen Verfahren mit hoher Liegezeit. Dies bedeutet, dass auch viele Verfahren bearbeitet werden, die nicht aus Neuzugängen stammen.
Die Zahl der anhängigen Verfahren lag Ende August 2025 bei 135.389.
Asylanträge und Asylentscheidungen im aktuellen Monat
Im August 2025 wurden 7.803 Erstanträge und 8.779 Folgeanträge beim Bundesamt registriert. Damit sinkt die Zahl der Erstanträge gegenüber August 2024 um 58 Prozent. Nach dem Juni 2025 ist dies der niedrigste Monatswert seit Februar 2021 (7.577, Folge der Reisebeschränkungen während der Corona-Pandemie). Gleichzeitig wurden so viele Folgeanträge wie noch nie innerhalb eines Monats gestellt. Erstmals seit 2007 wurden auch mehr Folgeanträge als Asylerstanträge beim Bundesamt erfasst. Damit lag der Anteil der Folgeanträge an allen Asylanträgen des aktuellen Berichtsmonats bei 53 Prozent.
Dieser Anstieg der Folgeanträge ist insbesondere auf die Zunahme von Folgeanträgen afghanischer Antragstellerinnen zurückzuführen (9.139 Asylanträge von Frauen aus Afghanistan von Januar bis August 2025 gegenüber 221 im Vorjahreszeitraum, eine Steigerung von mehr als 4.000 Prozent). Seit der Machtübernahme der Taliban hat sich die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan weiter verschlechtert.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 4. Oktober 2024 (C-608/22; C-609/22) bestätigt im Ergebnis die bisherige Entscheidungspraxis des Bundesamtes zur Verfolgungssituation von afghanischen Frauen und Mädchen. Nach Auffassung des EuGH erreichen die vom Taliban-Regime erlassenen diskriminierenden Maßnahmen und Gesetze gegen Frauen die erforderliche Schwelle, um als Verfolgungshandlungen zu gelten. Durch die systematische Anwendung dieser Diskriminierungen würde die durch Art. 1 der Charta gewährleistete Wahrung der Menschenwürde bei Frauen in Afghanistan beeinträchtigt. Die hohe Zahl an Folgeanträgen kann als Auswirkung dieses Urteils angesehen werden.
Das Bundesamt hat im August insgesamt über die Asylanträge von 21.900 Personen (Vormonat: 27.424; Vorjahresmonat: 23.939) entschieden.
Juni 2025 | Juli 2025 | August 2025 | ||
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Hinweis: Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglicher Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden. | ||||
Asylerstanträge insgesamt | 6.860 | 8.293 | 7.803 | |
1. | Afghanistan | 1.312 | 1.619 | 1.968 |
2. | Syrien, Arab. Republik | 1.202 | 1.388 | 1.370 |
3. | Türkei | 714 | 913 | 848 |
4. | Somalia | 303 | 384 | 279 |
5. | Irak | 266 | 330 | 266 |
6. | Russische Föderation | 251 | 231 | 209 |
7. | Eritrea | 177 | 194 | 169 |
8. | Vietnam | 168 | 207 | 165 |
9. | Iran, Islam. Republik | 142 | 193 | 140 |
10. | Guinea | 132 | 130 | 131 |
Weitere Einzelheiten können Sie den Aktuellen Zahlen und der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes entnehmen.
*Hinweis: Der Rückgang der Schutzquote ist auf den am 09.12.2024 angeordneten temporären Verfahrensaufschub für Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen zurückzuführen. Derzeit wird nur in besonderen Einzelfällen entschieden, etwa bei Anträgen, die ohne die Bewertung der Lage im Herkunftsland getroffen werden können (formelle Verfahrenserledigungen). Dies hat auch Auswirkungen auf die Gesamtschutzquote aller Staatsangehörigkeiten.