BAMF-Forschungsdatenzentrum nimmt Anfang August den Betrieb auf , Datum: 30.07.2021, Format: Meldung, Bereich: Forschung

Das Forschungsdatenzentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FDZ) wird ab 08. August 2021 mit seinem neuen Datenserviceangebot bereitstehen. Ab dann können Forschungseinrichtungen auf Antrag Daten aus dem Ausländerzentralregister zu Forschungszwecken erhalten. Welche Daten, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen herausgegeben werden können, ist gesetzlich geregelt.

Im Bundesamt und seinem Forschungszentrum wird eine Vielzahl an Register- und Befragungsdatensätze verarbeitet, von denen einige Datenprodukte künftig über das BAMF-FDZ Forscherinnen und Forschern zur Verfügung gestellt werden. Zu Beginn sind dies anonymisierte Datenauszüge aus dem Ausländerzentralregister (AZR) und personenbezogene AZR-Daten für wissenschaftliche Befragungen.

Rechtsgrundlage

Die gesetzlichen Regelungen sind in § 24a Abs. 6 und 7 AZRG zu finden, die im Zuge des Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes eingeführt werden.

AZR-Daten für die Forschung

Kontakt

BAMF-Forschungsdatenzentrum

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Die Inhalte der anonymisierten und personenbezogenen AZR-Daten für die Forschung, die Antragsvoraussetzungen und die Möglichkeiten des Datenzugangs unterliegen gesetzlichen Regelungen und sind in den Dokumentationen des BAMF-FDZ erläutert. All diese Informationen sowie die Dokumentationen finden Sie ab Anfang August im Bereich BAMF-FDZ auf dieser Homepage. Die Mitarbeitenden des BAMF-FDZ stehen für Fragen zu den Forschungsdaten und zum Datenzugang gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Antragstellung.