Evaluation der Wohnsitzregelung ,
Das BAMF-Forschungszentrum begleitet die gesetzliche Evaluation der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG. Sie betrifft ausländische Personen mit einer Schutzberechtigung, beispielsweise Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge. Die Forschungs- und Beratungsgesellschaft empirica AG sowie als Konsortialpartner die Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder führen bis Ende 2022 die Evaluation durch.
Zum Aufgabenspektrum des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gehört auch die Evaluierung von (politischen) Maßnahmen im Kontext Migration und Integration. Solche Evaluationen werden zum Teil selbst durchgeführt, aber auch extern vergeben. Das laufende Vorhaben "Evaluation der Wohnsitzregelung nach § 12a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)" ist ein solches Projekt.
Wohnsitzregelung
Die Wohnsitzregelung nach § 12a des AufenthG, die 2016 mit dem Integrationsgesetz in Kraft getreten ist und 2019 entfristet wurde, regelt die Wohnsitznahme von schutzberechtigten ausländischen Personen. Dazu gehören insbesondere Menschen, die im Asylverfahren als Asylberechtigte, Flüchtlinge oder als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden bzw. denen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis aus dem humanitären Bereich des AufenthG erteilt wurde. Sie sind durch die Regelung für einen Zeitraum von drei Jahren ab Anerkennung des Schutzstatus verpflichtet, ihren Wohnsitz in demjenigen Bundesland zu nehmen, dem sie zur Durchführung des Asyl- bzw. Aufnahmeverfahrens zugewiesen wurden. Dabei gibt es Ausnahme- und Härtefallregelungen beispielsweise, wenn eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in einem anderen Bundesland aufgenommen wird. Die Länder sind ermächtigt, die gesetzliche Wohnsitzverpflichtung für ihr jeweiliges Gebiet weiter zu konkretisieren.
Gesetzlich vorgeschriebene Evaluation
Die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation der Wohnsitzregelung hat das Ziel herauszufinden, ob diese ihre Ziele erreicht. Die Wohnsitzregelung soll die nachhaltige Integration der Betroffenen in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik fördern, insbesondere durch
- Spracherwerb
- Integration in Arbeit und Ausbildung
- Versorgung mit Wohnraum
- Vermeidung sozialer und gesellschaftlicher Ausgrenzung.
Im Auftrag der Bundesregierung hat das Forschungszentrum für die Durchführung der Evaluation ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Das daraus als Auftragnehmer hervorgegangene Konsortium ist mit der Evaluation bis Ende des Jahres 2022 befasst.