Feldforschung zur Fachkräftemigration ,
Barbara Heß
Quelle: © BAMF
Anlässlich von zwei Jahren Fachkräfteeinwanderungsgesetz berichten wir über die laufende Begleitforschung im Projekt "Entwicklung der Fachkräftemigration und Auswirkungen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens". Im Interview spricht die Projektleiterin Barbara Heß über die während der Feldforschung gewonnenen Eindrücke.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist vor zwei Jahren am 01.03.2020 in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Neuregelungen zielen insgesamt darauf ab, mehr Fachkräfte aus Drittstaaten für den Arbeitsmarkt hierzulande zu gewinnen und insbesondere die Zuwanderung von nicht-akademischen Fachkräften zu stärken.
Eine wichtige Maßnahme ist dabei das "beschleunigte Fachkräfteverfahren", das neben anderen Aspekten Gegenstand der Begleitforschung im laufenden Projekt "Entwicklung der Fachkräftemigration und Auswirkungen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens" ist.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist ein durch das FEG neu eingeführtes Verfahren, welches durch schnellere Bearbeitungsfristen die Einreise von qualifizierten Fachkräften beschleunigen soll.
Wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, können Unternehmen ein solches Verfahren für ihre einzustellende Fachkraft beantragen. Die Unternehmen treten dabei in Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde oder – wo vorhanden – der Zentralstelle, die dann zwischen Arbeitgebern und den weiteren beteiligten Stellen (z. B. Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit, Auswärtiges Amt) vermittelt. Das beschleunigte Verfahren ist kostenpflichtig.
Barbara Heß, wissenschaftliche Mitarbeiterin im BAMF-Forschungszentrum, schildert im Interview den Projektstand, die im Rahmen der Feldphase gewonnen Eindrücke und die nächsten Schritte.
Frau Heß, wo steht das Projekt gerade?
Barbara Heß: Wir haben etwa die Projektmitte erreicht, werten unser Material aus und bereiten die Veröffentlichung des Forschungsberichtes im Jahr 2023 vor. Unser Forschungsprojekt beinhaltet sowohl quantitative Datenanalysen als auch Ergebnisse von zwei qualitativen Befragungen, die durch Leitfäden strukturiert wurden. Diese Interviewphasen sind jetzt abgeschlossen. Insgesamt wurden 27 Interviews mit Zentralstellen für das beschleunigte Verfahren und anderen Ausländerbehörden sowie neun Interviews mit ausgewählten deutschen Auslandsvertretungen geführt. Die Länderauswahl erfolgte dabei nach dem momentanen Aufkommen und der perspektivischen Entwicklung der Erwerbsmigration. Daher haben wir Interviews in den Auslandsvertretungen in Serbien, der Türkei, der Russischen Föderation, Indien, China, Brasilien, Mexiko und den Philippinen durchgeführt.
Zur Interviewphase – welche Eindrücke haben Sie gewonnen?
Heß: Wir waren sehr beeindruckt von den vielfältigen Aufgaben, die in den Behörden wahrgenommen werden. Und auch von der Einsatzbereitschaft der Mitarbeitenden, die sich oftmals in kurzer Frist in die neuen rechtlichen Regelungen des FEG eingearbeitet haben. Es zeigte sich, dass es natürlich unterschiedliche Herangehensweisen gab, je nachdem, wie groß die Behörde ist, wie hoch der Anteil der Erwerbsmigration am "Gesamtgeschäft" ist und ob es sich um eine neue Zentralstelle oder eine schon langjährig etablierte Behörde handelt. Und bei den Auslandsvertretungen spielt eine Rolle, welche Bedeutung das jeweilige Land im Rahmen der Erwerbsmigration hat.
Wie wurden die Interviews geführt?
Heß: Die Interviews wurden überwiegend über Videokonferenzen geführt, was insgesamt gut funktioniert hat. Bei den Interviews in Deutschland waren wir uns zunächst unsicher, ob die persönliche Gesprächsführung vor Ort nicht besser wäre. Aber es hat sich gezeigt, dass es in Pandemiezeiten so viel einfacher zu planen war und dass es während des Interviews kaum Unterschiede zu einem Gespräch vor Ort gab. Durch den Einsatz der Kameras waren Mimik und Gestik sichtbar und der persönliche Kontakt schnell hergestellt, was für die Kommunikation sehr hilfreich war.
Was geschieht als Nächstes?
Heß: Die Interviewauswertung markiert den nächsten Schritt. Jetzt werden die Ergebnisse bezüglich verschiedener Aspekte ausgewertet. Hierzu zählen z. B. Erfahrungen mit der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG), Herausforderungen, Erfolge, weitergegebene Eindrücke von Migrantinnen und Migranten sowie Unternehmen, Verbesserungsmöglichkeiten - sowie auch Einschätzungen, inwieweit die Covid-19-Pandemie die Migration beeinflusst hat.