Drei neue Projekte gestartet , Datum: 06.03.2025, Format: Meldung, Bereich: Forschung

Welche Bedeutung hat Religion im Leben von Zuwanderinnen und Zuwanderern? Wie können Menschen mit Migrationsgeschichte für die Teilnahme an Umfragen gewonnen werden und welche Beratungsbedarfe haben Asylsuchende? Das BAMF-Forschungszentrum (BAMF-FZ) geht diesen und weiteren Fragen in drei neuen Projekten auf den Grund.

Das Projekt "Analysen zu Religion im Migrationskontext" (AReMi) untersucht Religion, Religiosität sowie religiöse Alltagspraxis und ihre Bedeutung für die gesellschaftliche Teilhabe von Zugewanderten und deren in Deutschland geborenen Nachkommen, wobei der Schwerpunkt der Analysen auf muslimischen Religionszugehörigen liegt. Dabei werden vor allem Daten der Studie "Muslimisches Leben in Deutschland (MLD 2020)" und der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten herangezogen. Überdies zielt das Projekt darauf ab, die Vernetzung mit Forschenden zu stärken, die zu Religion im Migrationskontext arbeiten. Unter Mitwirkung des BAMF-FZ wurde bereits ein Netzwerk für empirisch-analytische Sozialforschung zu Muslim:innen (NAFS) gegründet.

Verbesserte Repräsentation von Diversität in Panelstudien

Im Kooperationsprojekt "TaRec – Tailored Recruitment Strategies" (deutsch: maßgeschneiderte Rekrutierungsstrategien) stehen die Bedürfnisse von Personen mit Migrationserfahrung im Mittelpunkt und die Frage, wie sie für Bevölkerungsumfragen und Panelstudien besser gewonnen werden können. Ziel ist es, passende Befragungskonzepte und Erhebungsdesigns zu entwickeln. Das BAMF-FZ ist in diesem von der DFG geförderten Projekt Kooperationspartner des Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) und des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA).

Projekt "Evaluation zur Implementierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung"

Asylsuchende können eine kostenfreie behördenunabhängige Asylverfahrensberatung in Anspruch nehmen. Das BAMF beauftragt hierfür Träger, die mit Bundesmitteln gefördert werden. Die Asylverfahrensberatung ist in § 12a Asylgesetz geregelt. Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat evaluiert das BAMF-FZ diese Asylverfahrensberatung mit Blick auf Beratungsbedarfe von Geflüchteten und auf die bisher etablierten Prozesse in einem neuen Projekt .


Über die Projektfortschritte und Veröffentlichungen wird im Newsletter des BAMF-FZ berichtet.