BAMF-Newsletter Nr. 04/2019 ,
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
wer beim BAMF arbeitet, braucht ein dickes Fell. Das habe ich in meinen ersten drei Monaten als neuer Pressesprecher im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oft gehört. Und es stimmt: Das BAMF entscheidet – unter anderem – über Asylanträge. Das ist eine Aufgabe, die mit einer großen Verantwortung verbunden ist und für die es in den vergangenen Jahren auch Kritik gab.
Rund 1,8 Millionen Entscheidungen über Erst- und Folgeanträge hat das BAMF allein seit 2015 getroffen, die Hälfte davon positiv, also mit Zuerkennung eines Schutzstatus. Andererseits bedeutet das: Rund 900.000 Menschen konnte in den vergangenen vier Jahren kein Schutzstatus zugesprochen werden.
Viele dieser Menschen haben gegen diese Entscheidung des Bundesamts geklagt – ihr gutes und verbrieftes Recht in einem Rechtsstaat. Diese hohe Zahl an Gerichtsverfahren ist für die Verwaltungsgerichte eine große Herausforderung – ähnlich der, vor der das BAMF in den Jahren 2015 und 2016 stand. An den Ausgang der Gerichtsverfahren sind weitere behördliche Entscheidungen gekoppelt.
Was sich so trocken anhört, zeigt: Die Kommunikation zwischen dem BAMF, den Gerichten, Ausländerbehörden, aber auch den Anwältinnen und Anwälten ist besonders wichtig.
Vor diesem Hintergrund hat das BAMF alle Beteiligte von Gerichten und Behörden zu einem Austausch eingeladen, Titel: "Asylrecht in der Praxis". Richterinnen und Richter, Anwältinnen und Anwälte sowie Mitarbeitende von Ausländerbehörden, UNHCR und BAMF haben beraten, wie die Kommunikation im Zusammenhang mit den Asylverfahren noch weiter optimiert und damit auch die Qualität weiterentwickelt werden kann.
Dies ist natürlich nur ein Thema, das uns im April beschäftigt hat – aber eines, das ich Ihnen nachdrücklich empfehlen kann. Auch, weil es verdeutlicht, wie schwierig die Aufgabe ist, die dem BAMF übertragen wurde, und dass wir aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen.
Jochen Hövekenmeier
Pressesprecher des BAMF