BAMF-Newsletter Nr. 03/2020 ,
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
wir leben derzeit in wahrlich ungewöhnlichen Zeiten. Selbst meine Eltern haben so etwas noch nicht erlebt: "Das war etwas ganz Anderes", antworten sie immer, wenn Vergleiche mit der Kriegs- und Nachkriegszeit gezogen werden, die sie als Kinder erleben mussten.
Und es stimmt, diese Zeiten kann man nicht vergleichen: Heute leidet niemand in Deutschland an Hunger – selbst, wenn man beim Anblick leerer Regale, in denen mal Nudeln, Reis oder Konserven zum Kauf angeboten wurden, einen gegenteiligen Eindruck gewinnen könnte. Auch wohnen wir heute in intakten Häusern, in denen wir nicht frieren müssen.
Dennoch gibt es eine Parallele dieser beiden Zeiten: Es gibt keine Blaupause für die jeweiligen Situationen – weder für die vor 75 Jahren noch für die von heute. Beide Situationen sind einmalig und können nicht aus vorangegangenen Erfahrungen heraus bewältigt werden, jedes neu aufkommende Problem muss individuell gelöst werden. Und es muss schnell gelöst werden, damit die Menschen wissen, wie es weitergehen wird mit ihren jeweils individuellen Situationen.
Ein Beispiel aus den Integrationskursen mag dies verdeutlichen: Die Bundesländer haben die Hoheit über den Bereich der Bildung. Als die Bundesländer Schulen und Kindergärten geschlossen hatten, um die Kontakte zu minimieren, betraf dies nicht die Integrationskurse. Also musste das Bundesamt dringend empfehlen, diese Kurse aus den gleichen Gründen zu unterbrechen. Anordnen kann das Bundesamt diese Maßnahme nicht – ebenso wenig, wie der Bundesgesundheitsminister keine Schulschließung anordnen kann. Verantwortlich sind in jedem einzelnen Fall die Träger vor Ort, die sich nach den Anordnungen ihrer jeweiligen Bundesländer richten müssen.
Kaum waren die ersten Kurse unterbrochen, tauchten auch schon weitere Fragen auf: Was passiert mit den Teilnehmenden, wie lernen diese jetzt die deutsche Sprache? Und was passiert mit den Lehrkräften, die für die Träger arbeiten? Viele Kursträger haben ihre Lehrkräfte nicht fest angestellt, sondern auf Honorarbasis beschäftigt. Das bedeutet: Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld.
Das Bundesamt hat bereits viele Lösungen gefunden und arbeitet laufend weiter an neuen Herausforderungen. Diese tauchen immer wieder auf, weil es eine derartige Situation noch nie gegeben hat und niemand vorhersehen konnte, wie individuell manche Probleme sich gestalten können. Telefonkonferenzen laufen nicht nur zu den üblichen Zeiten – manchmal dauern sie bis in die Nacht hinein oder werden spontan an Wochenenden einberufen, damit es schnell neue Lösungen gibt.
Meinen Respekt haben diese Kolleginnen und Kollegen jedenfalls, und Sie können hier im Newsletter erfahren, welche Lösungen bereits gefunden wurden und wie das Bundesamt auf verschiedenste Herausforderungen reagiert hat. Ich denke, Sie werden dann nachvollziehen können, wie viel Arbeit dahintersteht.
Herzlichst
Jochen Hövekenmeier
Pressesprecher des BAMF