BAMF-Newsletter Nr. 07/2021 ,
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
der 28. Juli war ein guter Tag, zumindest im Jahr 1951. Denn an diesem Tag hat in Genf eine Sonderkonferenz der UN das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge beschlossen, besser bekannt als Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses Dokument regelt bis heute die Rechte, aber auch die Pflichten von Flüchtlingen in den Ländern, die ihnen Schutz gewähren. Und dieses Abkommen ist bindend für alle Staaten, die es unterzeichnet haben.
Sicher war die Situation vor 70 Jahren eine andere als heute, besonders bei uns in Deutschland: Rund 14 Millionen Flüchtlinge gab es damals allein in Deutschland. Die meisten Städte waren immer noch zerstört, der Wohnraum hat nicht ausgereicht und viele Menschen litten immer noch unter Mangelernährung und daraus resultierenden Krankheiten wie Tuberkulose.
Trotzdem gehörte die junge Bundesrepublik zu den ersten sechs Staaten, in denen diese Konvention nach der Ratifizierung in Kraft treten konnte. Das Land, das nur wenige Jahre zuvor so viel Leid über den ganzen Kontinent gebracht hatte, hat seine Verantwortung aus dieser dunklen Zeit ernst genommen.
Heute leben wir in einem der reichsten Länder der Welt, und trotzdem ist die Genfer Flüchtlingskonvention aktueller denn je. Zum einen, weil wir Menschen Schutz gewähren, die diesen benötigen – das sollte für uns alle selbstverständlich sein. Zum anderen aber auch, weil die Konvention auch Pflichten für schutzsuchende Menschen enthält – beispielsweise im Artikel 2 die Pflicht zur Beachtung der Gesetze und Rechtsvorschriften in dem Land, das Schutz gewährt.
Beachtung von Gesetzen - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Nur so funktioniert ein Gemeinwesen. Der 28. Juli 1951 war ein guter Tag für uns alle.
Herzlichst
Jochen Hövekenmeier
Pressesprecher des BAMF