BAMF-Newsletter Nr. 02/2022 , Datum: 23.03.2022, Ausgabe: 02, Format: Newsletter

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

es ist Krieg. Krieg in Europa. Ich hatte bis vor wenigen Tagen nicht gedacht, dass ich meinem acht-jährigen Sohn jetzt schon erklären muss, was "Krieg" bedeutet. Aber an den Meldungen über Tote und Verletzte, über zerstörte Städte und Häuser, über sich aneinanderreihenden Kolonnen von Panzern kommt man einfach nicht vorbei.

Ich komme auch hier in unserem Newsletter nicht daran vorbei, auf dieses Thema einzugehen, da es die Arbeit unseres Bundesamts derzeit dominiert. Bereits zwei Tage nach Beginn der Invasion hat das Bundesamt auf seiner Homepage FAQs veröffentlicht, die in deutscher, ukrainischer und russischer Sprache wichtige Informationen für die Menschen bieten, die vor dem Krieg fliehen mussten.

Ein paar Tage später dann hat der EU-Rat Justiz und Inneres einstimmig beschlossen, die EU-Richtlinie für den vorübergehenden Schutz zu aktivieren. Damit wurde eine Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ohne Asylverfahren möglich. Wer jetzt aber denkt, das Bundesamt hätte danach keinen Anteil an der Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine, der irrt gewaltig: Inzwischen unterstützen wir im Rahmen von Amtshilfeersuchen die Bundesländer mit rund 160 Registrierungsstationen und mehr als 200 Mitarbeitenden sowie bei der Verteilung der ankommenden Kriegsflüchtlinge auf die Bundesländer.

Darüber hinaus hat das Bundesamt noch viele weitere Aufgaben in diesem Zusammenhang. Einige davon können Sie in unseren Meldungen nachlesen, zu anderen werden Sie später mehr erfahren, denn wir arbeiten jetzt auch schon an den Schritten, die erst dann erfolgen werden, wenn die jetzt notwendigen Schritte abgeschlossen sein werden.

Natürlich beschwert sich mein Kind auch mal, dass ich wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen derzeit länger arbeiten muss als üblich, aber er versteht auch, warum das so ist. Vielleicht versteht er nicht unbedingt, warum dieser Krieg begonnen hat, aber das hat er wohl mit den meisten von uns gemeinsam. Aber er versteht, dass man den Menschen, die vor dem Krieg fliehen mussten, helfen muss und dass dies eine wichtige Aufgabe ist. Gehen wir diese Aufgabe also weiterhin an.

Herzlichst

Jochen Hövekenmeier
Pressesprecher des BAMF

Thema im Fokus

BAMF unterstützt bei der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine , Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Seit Beginn der russischen Invasion in die Ukraine sind viele Menschen auf der Flucht. In der gesamten EU wird ankommenden Kriegsflüchtlingen ein unbürokratisches Aufnahmeverfahren ermöglicht, in Deutschland müssen sie daher keinen Asylantrag stellen. Das BAMF unterstützt die Bundesländer bei der Bewältigung des Ankunftsgeschehens.

weitere Beiträge des aktuellen Newsletters

Binnenmobilität von Geflüchteten , Bereich: Behörde

Das Wanderungsverhalten und die Wohnortwahl von Geflüchteten in Deutschland sind bislang wenig erforscht. Dabei beeinflusst der Wohnort die individuelle Lebensqualität und die gesellschaftliche Teilhabe maßgeblich. Mit Hilfe des Ausländerzentralregisters hat das Forschungszentrum des BAMF erstmals die Binnenmobilität von Geflüchteten mit Schutzstatus innerhalb Deutschlands unter die Lupe genommen.

Digital und vor Ort die neue Heimat erkunden , Bereich: Integration

"Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken trotz Distanz": Unter diesem Thema fördert das Bundesamt vier überregionale Modellprojekte. Diese sollen auch nach der Pandemie die Integrationsarbeit bereichern. Das Projekt „DIG.IT – Zusammenhalt trotz Distanz“ ist eines davon. Hier erstellen junge Menschen mit Migrationshintergrund mit einer App eigene Stadtrundgänge und Handy-Rallyes für Smartphone und Tablet.

Kochen, Service und die deutsche Sprache lernen , Bereich: Integration

Zum heutigen Weltfrauentag stellt das Bundesamt zwei starke junge Frauen vor. Ihre berufliche Zukunft sehen sie in Deutschland, hier wollen sie als Fachkräfte der Hotel- und Gastronomie ihren Weg gehen. Unterstützt werden sie dabei durch einen Azubi-Berufssprachkurs.

Asylgeschäftsstatistik Februar 2022 , Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Im Februar 2022 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Anträge von 16.132 Personen entschieden und 13.915 Asylerstanträge entgegengenommen.

Zwei Jahre Fachkräfteeinwanderungsgesetz , Bereich: Behörde

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) trägt mit mehr als 100.000 Beratungen seit den gesetzlichen Neuerungen maßgeblich zur Fachkräftegewinnung bei.

Hinweise aus Asylverfahren helfen bei Strafverfolgung , Bereich: Behörde

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist in der Regel die erste Anlaufstelle für Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror geflogen sind. In den Anhörungen im Asylverfahren machen sie Angaben zu ihrem Verfolgungsschicksal. Für die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sind diese Informationen sehr hilfreich, da sie zur Überführung und Verurteilung von Straftätern beitragen können.

Die Zukunft gestalten - digital und sicher! , Bereich: Karriere

Die Bewerbungsfrist für das dreijährige, duale und praxisorientierte Studium "Digital Administration and Cyber Security" zum/zur Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) an der HS Bund endet am 13. März 2022.

Publikationen

Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration: Bericht für das erste Halbjahr 2021 , Bereich: Behörde

Der Bericht zeigt Entwicklungen im Rahmen der Bildungs- und Erwerbsmigration von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland im ersten Halbjahr 2021.

Freizügigkeitsmonitoring: Bericht für das erste Halbjahr 2021 , Bereich: Behörde

Der Bericht zeigt die Entwicklung der Zu- und Fortzüge von Unionsbürgerinnen und -bürgern nach bzw. von Deutschland im ersten Halbjahr 2021.

Entscheiderbrief 02/2022 , Bereich: Behörde

Der Entscheiderbrief 02/2022 informiert u.a. über BVerwG zum Anspruch auf abgeleiteten Familienflüchtlingsschutz
für Eltern und minderjährige Geschwister, Syrien: Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor der deutschen Justiz, EUAA: Neue Methodologie zur Vorhersage von asylbezogener Migration sowie weitere Themen.