BAMF-Newsletter Nr. 05/2022 ,
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
worauf kann man stolz sein? Auf wen oder was kann man mit Fug und Recht behaupten, stolz zu sein? Auf die Fußballmannschaft, von der man Fan ist, wenn sie schönen und erfolgreichen Fußball spielt? Oftmals natürlich auf seine Kinder! Aber kann man auf die Zusammenarbeit von Behörden und muslimischen Organisationen stolz sein?
Sicherlich, meint nicht nur der Präsident unseres Bundesamts mit Blick auf das partnerschaftliche Verhältnis zwischen muslimischen Gemeinschaften und Polizei, die KoSiZu miteinander ins Gespräch bringt. Das ist übrigens keine fernöstliche Kampfsportart, sondern ein Akronym für das "Kooperationsnetzwerk Sicher Zusammenleben". Und das funktioniert so gut, dass alle darin beteiligten mit Fug und Recht stolz auf ihre Arbeit sein können.
Ich persönlich finde, dass auch die Kolleginnen und Kollegen aus unserer Integrationsabteilung stolz auf ihre Arbeit sein können: Mehr als 140.000 Anmeldungen durch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine haben sie bereits genehmigt, rund ein Drittel davon konnte sogar schon mit dem Integrationskurs beginnen. Und das, obwohl die ganz normale Arbeit ja auch weitergeht: Erst vor wenigen Tagen gab es eine neue Prüfungsordnung für die Berufssprachkurse, erstmals bundesweit einheitlich. So werden die Abschlüsse mit einheitlichem Sprachniveau vergleichbar, gleichermaßen ein Vorteil für Unternehmen auf Arbeitskräfte- und Bewerbende auf Jobsuche.
Auch hinter den anderen Geschichten, die ich Ihnen heute empfehlen möchte, stehen tolle Leistungen unserer Kolleginnen und Kollegen. Beispielsweise zum Beirat für Forschungsmigration, den es seit mittlerweile 15 Jahren gibt, oder zu den Integrationskursen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. Ich kann stolz sein, im Bundesamt mit den vielen Menschen zusammenarbeiten zu dürfen, die durch ihre Arbeit all diese schönen Geschichten ermöglicht haben.
Herzlichst
Jochen Hövekenmeier
Pressesprecher des BAMF