BAMF-Newsletter Nr. 08/2022 , Datum: 13.10.2022, Ausgabe: 08, Format: Newsletter

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

es weihnachtet sehr. Und das bereits seit einigen Wochen. Noch während der Sommerferien stand in den Supermärkten bereits das Weihnachtsgebäck in den Gängen, sogar Weihnachtsmänner waren nicht zu übersehen. Inzwischen hat zwar das Wetter bereits auf Herbst umgeschaltet, aber bis zum Beginn der Adventszeit dauert es eben doch noch. Wie soll man seinem Kind da noch erklären, dass Weihnachten etwas Besonderes ist?

Da lobe ich mir doch das Fest Guru Gobind Singh: Kein Kommerz, sondern ein stilles Gedenken an den letzten Guru der Sikhs. Er hatte verfügt, dass sein Nachfolger als Oberhaupt dieser Religion ein Buch sein sollte. Streitigkeiten um die Legitimität eines Oberhaupts gibt es dadurch im Sikhismus nicht. Bei Zweifeln liest man im Guru Granth Sahib nach – so heißt die Heilige Schrift, die seit dem Tod von Gobind Singh ewiger Anführer (Guru) der Sikhs ist.

Nun gibt es zwar auch für das Buch ein Fest, aber auch das ist dem Kommerz (noch) nicht zum Opfer gefallen. Und selbst, wenn dies eines Tages geschehen sollte: Bücher im Supermarkt – das wäre ja mal eine positive Überraschung.

Feste anderer Religionen wurde ja auch schon durch Marketingstrategen gekapert, beispielsweise das Holi-Fest der Hindus. Eigentlich – ähnlich wie unser Karneval – ein Fest, um den Winter endlich hinter sich zu lassen und den bald kommenden Frühling zu feiern. Das Werfen von farbigem Pulver hat viele Menschen in Europa inspiriert, daraus einen Klamauk für Festivals zu machen. Und natürlich ein riesiges Geschäft für die Veranstaltungen sowie durch den Verkauf entsprechender Farbbeutel.

Wenn Sie wissen wollen, wann die hier angesprochenen Feste eigentlich gefeiert werden, schauen Sie doch einfach im interkulturellen Kalender des Bundesamts nach. Für das kommende Jahr sind dort zahlreiche Feste aus verschiedenen Religionen und Kulturen verzeichnet. Nicht nur bekannte oder kommerziell bereits ausgenutzte Feste, sondern auch diejenigen, die man sonst weniger beachten würde.

Herzlichst

Jochen Hövekenmeier
Pressesprecher des BAMF

Thema im Fokus

Interkultureller Kalender 2023 erschienen , Bereich: Behörde

Zum Start der Interkulturellen Woche am 25.09.2022 gibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wieder seinen Interkulturellen Kalender 2023 heraus. Der Kalender zeigt die Vielfalt von Feier- und Gedenktagen verschiedener Kulturen und Religionen, die in Deutschland gemeinsam leben.

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Im September 2022 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Anträge von 21.815 Personen entschieden und 18.720 Asylerstanträge entgegengenommen.

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Offen, vielfältig und kompetent – das BAMF stellt sich vor Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lädt am Samstag ein, die vielfältigen Aufgabenbereiche im Asyl- und Flüchtlingsschutz, der Migration und Integration, das Forschungszentrum sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen kennenzulernen.

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Die Berufssprachkurse für Auszubildende bieten ein passgenaues Angebot zur individuellen und kontinuierlichen Sprachförderung während der gesamten Ausbildungsdauer.

Publikationen

Politikbericht 2020: Migration, Integration, Asyl

Der jährlich erscheinende Politikbericht der nationalen Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) beschreibt relevante Entwicklungen der Migrations-, Integration- und Asylpolitik im Jahr 2020.

Das Bundesamt in Zahlen 2021

Die Broschüre "Das Bundesamt in Zahlen 2021" bietet Informationen über die Entwicklungen in den Bereichen Asyl, Migration und Integration und dokumentiert anhand von Daten und Fakten die Arbeit des BAMF.

Entscheiderbrief 09/2022

Der Entscheiderbrief 09/2022 informiert u.a. über EuGH: Asylverfahrenszuständigkeit bei nachgeborenen Kindern, deren Eltern bereits in einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt worden ist, EMN-Inform: Sekundärmigration von international Schutzberechtigten, VG Berlin / Irak: Familienflüchtlingsschutz bei wirksamer Ehe und nichtiger Scheidung, VG Gelsenkirchen / Irak: Rechtmäßiger Widerruf für Christen aus Al-Kosh sowie weitere Themen.