BAMF-Newsletter Nr. 03/2024
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Datum: 11.06.2024, Ausgabe: 03, Format: Newsletter
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
vor 80 Jahren begann mit dem D-Day die Befreiung Europas von der NS-Tyrannei. Elf Monate später war auch Deutschland selbst befreit – nicht besiegt, obwohl viele Deutsche sich diese Diktatur zuvor selbst ausgesucht hatten und diese Befreiung als "Niederlage" angesehen haben.
Nur wenig später, vor 75 Jahren, durften die Deutschen wieder selbst über ihr eigenes Schicksal bestimmen, am 23. Mai 1949 mit der Verkündung des Grundgesetzes. Viele Lehren aus der Geschichte wurden gezogen von den (leider viel zu wenigen) Müttern und Vätern des Grundgesetzes für diese neue Verfassung, für die wir heute dankbar sein dürfen.
Sie ermöglicht uns ein Leben in Freiheit, die es in Deutschland zuvor niemals gegeben hat und die selbst weltweite Vergleiche nicht scheuen muss. Und natürlich ist eine kritische Herangehensweise an die einzelnen Artikel notwendig. Warum sonst wurden die einzelnen Artikel so einfach formuliert und dennoch gleichzeitig so klar, dass sie keinen Zweifel zulassen, was man damit erreichen möchte?
Und dennoch wird oft darüber gestritten, ob irgendein Fall konform geht mit unserem Grundgesetz oder ob nicht, und manchmal auch, welches darin verbriefte Rechtsgut höher, also wichtiger einzustufen ist. Das ist auch gut so, denn erstens ist es doch realistisch gesehen unmöglich, jede Eventualität schon von Beginn an in einem Gesetz zu berücksichtigen und zweitens müssen wir uns dadurch oft mit unserer Verfassung beschäftigen.
Wir alle haben uns daran gewöhnt, mit den in unserem Grundgesetz verbrieften Freiheiten zu leben. Wir sind damit aufgewachsen, nicht nur eine Meinung zu haben, sondern diese auch frei äußern zu dürfen, unsere Regierung zu bestätigen oder abzuwählen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung gleiche Rechte und Pflichten zu haben oder sicher zu sein, weder mit Folter noch mit dem Tod bedroht zu werden.
Weltweit gesehen gehören wir damit einer Minderheit an, dem größten Teil der Menschheit werden solche Freiheiten verwehrt. Grund genug für Viele, die aus ihrer Heimat fliehen, zu uns zu kommen, um hier frei leben zu dürfen. Für uns aber ein guter Grund, diesen Menschen die Rechte und Pflichten unserer Verfassung auch beizubringen. Zum Beispiel in den Integrationskursen, die wir auf unserer Website in mehreren Teilen ausführlich beschreiben.
Bevor Sie jetzt fragen: Rechte und Pflichten des Grundgesetzes? Ja, genau. Auch Pflichten sind in unserer Verfassung enthalten. Mindestens eine sollte jedem klar sein, der sich auf seine Rechte berufen möchte: die Pflicht, beim Blick auf seine eigenen Rechte und Freiheiten nicht die von anderen Menschen einzuschränken.
Herzlichst
Jochen Hövekenmeier
Pressesprecher des BAMF
Thema im Fokus
Ein Provisorium sollte es sein, was am 8. Mai in Bonn 61 Männer und vier Frauen des Parlamentarischen Rates für den neuen Staat, die Bundesrepublik Deutschland abstimmen wollten und am 23. Mai 1949 als das wichtigste Gesetz in Deutschland in Kraft trat.

Beiträge des aktuellen Newsletters
Beten, diskutieren und feiern – dazu kamen vom 29. Mai bis zum 2. Juni 2024 rund 40.000 Menschen aus ganz Deutschland zum 103. Katholikentag in Erfurt zusammen. Das BAMF nutzte die Gelegenheit, an einem Stand auf der Kirchenmeile mit den Besucherinnen und Besuchern zu Themen aus dem Integrationsbereich sowie zum Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ins Gespräch zu kommen.

Der Anteil der Asylbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der von den Verwaltungsgerichten nach einer Klage aufgehoben wurde, betrug 9 Prozent im Jahr 2023 und hat sich im Vergleich zum Vorjahr (17 Prozent) fast halbiert.

Im Mai 2024 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Anträge von 24.786 Personen entschieden und 17.231 Asylerstanträge entgegengenommen.

Der am 16.05.2024 im Creative Information Technlogy Center (CIC) in Berlin in Präsenz durchgeführte Innovationstag des Bundesamtes zeigte einmal mehr, dass sich die digitale Transformation auf den Menschen fokussieren muss.

Der Rote Saal am Campus Regensburger Straße der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) ist gut gefüllt. Dr. Barbara Thiel eröffnet die Ringvorlesung "Ankommen in Deutschland" mit ihrem Vortrag "Orientierungsangebote des Bundes für Migrant:innen".

Nach einem deutlichen Zuwachs im Jahr 2022 blieb die Zuwanderung von ausländischen Fach- und Arbeitskräften sowie Bildungsmigrantinnen und -migranten aus sogenannten Drittstaaten im vergangenen Jahr weitestgehend konstant. Im Jahr 2023 sind laut Ausländerzentralregister rund 131.200 Drittstaatsangehörige nach Deutschland eingereist, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder eine Bildungsmaßnahme zu absolvieren.

Mitte Mai trat in Berlin das Team "Integration durch Sport" gegen den FC Bundestag an. Auf dem Fußballplatz zeigte sich die verbindende Kraft des Sports.

Fünf unterschiedliche Projektpartner, sieben Echtfälle mit abgeschlossenem Strafverfahren aus dem Bereich des terroristischen Islamismus, neue Erkenntnisse zur Rolle von Frauen und Männern für die Deradikalisierungsarbeit – das zeichnet das Kooperationsprojekt "Interventionspunkte für gendersensible Deradikalisierungsarbeit" aus. Die gemeinsamen Projektergebnisse flossen in den Beitrag "Geschlechterkonstruktionen zwischen Macht und Stereotypen" ein.

Im April 2024 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Anträge von 27.329 Personen entschieden und 17.500 Asylerstanträge entgegengenommen.

Geflüchtete aus der Ukraine haben Zugang zu Wohnraum, Arbeit, Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialer Sicherung. Die EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz (TPD-Richtlinie) sichert ihnen diese Rechte zu. Wie die EU-Richtlinie in Deutschland umgesetzt wird, hat die nationale Kontaktstelle des EMN nun untersucht. Die Ergebnisse der Studie werden im Rahmen eines virtuellen EMN-Workshops am 12. Juni 2024 vorgestellt. Sie können sich ab sofort zum Workshop anmelden.

Die Universität Bielefeld und das Forschungszentrum des BAMF untersuchen gemeinsam die Aufnahme und gesellschaftliche Teilhabe von Resettlement-Flüchtlingen – Menschen, die aus Drittstaaten nach Deutschland umgesiedelt werden, um ihnen Schutz zu gewähren. Die neue Studie analysiert die Lebenssituation von Menschen, die über das Resettlement-Programm und das humanitäre Aufnahmeprogramm des Bundes aus der Türkei nach Deutschland gekommen sind.

Die im Bundesprogramm "Integration durch Sport" geförderten Projekte des Sozialdienstes muslimischer Frauen Kempten e. V. bieten Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte Zugang zu Sportangeboten.

Unter dem Motto "schneller, stärker, souveräner – GEMEINSAM." fand der diesjährige Fachkongress "Digitaler Staat" am 12. und 13. März in Berlin statt. Unter den jährlich etwa 2.000 Teilnehmenden waren auch in diesem Jahr die IT-Experten des Bundesamtes und gaben Einblicke in aktuelle IT-Projekte und -Themen.

Das vom Bundesamt geförderte Modellprojekt "Deine Geschichte" am Deutschen Auswandererhaus Bremerhaven will nicht nur Wissen zur Migrations- und Integrationsgeschichte vermitteln, sondern auch sichtbar machen: Die Sonderausstellung "Neu anfangen, nur wie?" wurde in Anwesenheit des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier feierlich eröffnet. Dr. Oliver Steinert über die Vernissage und die Bedeutung der Ausstellung im Interview.

Publikationen
Der Flyer "Migrantinnen einfach stark im Alltag" (MiA) informiert über Intention, Ziele, Themen und Inhalte eines Kursangebotes von Frauen für Frauen.

In der Mai 2024 Ausgabe des Entscheiderbriefs stellt die Länderanalyse zunächst einen neuen Länderreport zu Äthiopien sowie Länderkurzinformationen zu Kosovo, Senegal, Libyen und Myanmar vor.

Die April 2024 Ausgabe des Entscheiderbriefs gibt zunächst einen Überblick über die Lage im Sudan. Aus der Länderanalyse werden ferner neue Länderreporte und Länderkurzanalysen vorgestellt.

Der Flyer "Deutsch als Zweitsprache unterrichten" richtet sich an potentielle Lehrkräfte im Integrationskurs, in Berufssprachkursen und im Erstorientierungskurs. Darin werden die vielfältigen Aufgabenbereiche der Lehrkräfte in Kursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Qualifikationsmöglichkeiten dargestellt.

Die BAMF-Kurzanalyse 2|2024 untersucht das Vertrauen Geflüchteter, die zwischen 2013 und 2019 nach Deutschland gekommen sind, in die zentralen deutschen Institutionen im Vergleich zu Zugewanderten ohne Fluchterfahrung sowie Personen ohne Migrationshintergrund.

Welche Rollen spielen Geschlechterkonstruktionen für den Radikalisierungsverlauf von Frauen und Männern im Salafismus? Welche Erkenntnisse lassen sich aus Radikalisierungsverläufen für die Deradikalisierungsarbeit gewinnen? Die vorliegende Kooperationsstudie gibt Antworten und präsentiert darüber hinaus Ansätze für gendersensible Interventionsmöglichkeiten.

Das EMN Deutschland Paper widmet sich der Umsetzung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz von Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland.
