BAMF-Newsletter Nr. 03/2024 ,
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
vor 80 Jahren begann mit dem D-Day die Befreiung Europas von der NS-Tyrannei. Elf Monate später war auch Deutschland selbst befreit – nicht besiegt, obwohl viele Deutsche sich diese Diktatur zuvor selbst ausgesucht hatten und diese Befreiung als "Niederlage" angesehen haben.
Nur wenig später, vor 75 Jahren, durften die Deutschen wieder selbst über ihr eigenes Schicksal bestimmen, am 23. Mai 1949 mit der Verkündung des Grundgesetzes. Viele Lehren aus der Geschichte wurden gezogen von den (leider viel zu wenigen) Müttern und Vätern des Grundgesetzes für diese neue Verfassung, für die wir heute dankbar sein dürfen.
Sie ermöglicht uns ein Leben in Freiheit, die es in Deutschland zuvor niemals gegeben hat und die selbst weltweite Vergleiche nicht scheuen muss. Und natürlich ist eine kritische Herangehensweise an die einzelnen Artikel notwendig. Warum sonst wurden die einzelnen Artikel so einfach formuliert und dennoch gleichzeitig so klar, dass sie keinen Zweifel zulassen, was man damit erreichen möchte?
Und dennoch wird oft darüber gestritten, ob irgendein Fall konform geht mit unserem Grundgesetz oder ob nicht, und manchmal auch, welches darin verbriefte Rechtsgut höher, also wichtiger einzustufen ist. Das ist auch gut so, denn erstens ist es doch realistisch gesehen unmöglich, jede Eventualität schon von Beginn an in einem Gesetz zu berücksichtigen und zweitens müssen wir uns dadurch oft mit unserer Verfassung beschäftigen.
Wir alle haben uns daran gewöhnt, mit den in unserem Grundgesetz verbrieften Freiheiten zu leben. Wir sind damit aufgewachsen, nicht nur eine Meinung zu haben, sondern diese auch frei äußern zu dürfen, unsere Regierung zu bestätigen oder abzuwählen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung gleiche Rechte und Pflichten zu haben oder sicher zu sein, weder mit Folter noch mit dem Tod bedroht zu werden.
Weltweit gesehen gehören wir damit einer Minderheit an, dem größten Teil der Menschheit werden solche Freiheiten verwehrt. Grund genug für Viele, die aus ihrer Heimat fliehen, zu uns zu kommen, um hier frei leben zu dürfen. Für uns aber ein guter Grund, diesen Menschen die Rechte und Pflichten unserer Verfassung auch beizubringen. Zum Beispiel in den Integrationskursen, die wir auf unserer Website in mehreren Teilen ausführlich beschreiben.
Bevor Sie jetzt fragen: Rechte und Pflichten des Grundgesetzes? Ja, genau. Auch Pflichten sind in unserer Verfassung enthalten. Mindestens eine sollte jedem klar sein, der sich auf seine Rechte berufen möchte: die Pflicht, beim Blick auf seine eigenen Rechte und Freiheiten nicht die von anderen Menschen einzuschränken.
Herzlichst
Jochen Hövekenmeier
Pressesprecher des BAMF





