BAMF überprüft Schutzstatus regelmäßig , Datum: 03.11.2017, Ausgabejahr: Nr. 037/2017, Format: Pressemitteilung

Das Bundesamt überprüft – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – spätestens nach 3 Jahren die im Asylverfahren getroffenen Entscheidungen zur Gewährung eines Schutzstatus. Anlassbezogen kann dies auch früher erfolgen.

Mögliche Gründe für einen Widerruf der Schutzentscheidung sind die Änderung der Verhältnisse im Herkunftsland oder der individuellen Verfolgungssituation des Geflüchteten. Ob eine dauerhafte und wesentliche Änderung der Situation vor Ort eingetreten ist, bewertet das Bundesamt an Hand vorliegender Erkenntnisse, die beispielsweise vom Auswärtigen Amt oder dem UNHCR erstellt werden.

Der überwiegende Teil der Aufhebung von Schutzentscheidungen betrifft Personen, bei denen individuelle Umstände die Aufrechterhaltung des asylrechtlichen Schutzes nicht mehr rechtfertigen. Bei diesen Fallkonstellationen erhält das Bundesamt entsprechende Hinweise, insbesondere von den Ausländer- und Sicherheitsbehörden. Mögliche Gründe für einen Entzug des Schutzstatus sind die Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit, Fortzug ins Herkunftsland, Begehung von Straftaten oder auch sicherheitsrelevanten Erkenntnissen von anderen Behörden.

Das Bundesamt ist verpflichtet, die getroffenen Entscheidungen in jedem Einzelfall zu überprüfen. Aufgrund einer Gesetzesänderung muss das Bundesamt seit dem 01.08.2015 den Ausländerbehörden aber nicht mehr in jedem Einzelfall das Ergebnis seiner Überprüfung mitteilen. Eine Mitteilung an die Ausländerbehörde macht das BAMF nur noch in den Fällen, in denen ein so genanntes Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren eingeleitet wurde. Seitdem sind auch nur noch diese Verfahren in der Geschäftsstatistik des Bundesamtes erfasst.

Jahr

Angelegte Widerrufprüfverfahren

Entscheidungen Widerrufprüfverfahren

Davon Rücknahme des Schutzstatus

20171 27.7652 1.552 317
2016 2.075 1.775 287
2015 7.749 9.188 256
2014 8.400 12.056 600

1 = bis 30.09.2017

2 = Von den 27.765 angelegten Widerrufsprüfverfahren resultiert ein Großteil der Akten aus den vorgezogenen Widerrufsprüfungen, die derzeit stattfinden.

Zu den vorgezogenen Widerrufsprüfungen:

Der Bundesinnenminister hat im Mai 2017 entschieden, dass die Regelüberprüfung positiver Entscheidungen in einem ersten Schritt für 80.000 bis 100.000 Fälle vorgezogen wird. Während die Asylentscheidungen aus dem Jahr 2014 somit regulär in diesem Jahr überprüft werden, wird die Regelüberprüfung für Verfahren aus den Jahren 2015 und 2016 vorgezogen. Das Bundesamt legt derzeit die Akten für die zu prüfenden Verfahren an und bindet die zuständigen Landesbehörden ein, um die inhaltliche Prüfung zu beginnen. Gibt es durch die Ausländer- oder Sicherheitsbehörden Erkenntnisse, dass der Ausländer nicht aus dem angegebenen Heimatland stammt oder liegen andere Ausschlussgründe vor, kann dies im Rücknahmeverfahren, zum Beispiel in einer erneuten persönlichen Anhörung, überprüft werden. Ob der Sachverhalt für eine Rücknahme ausreicht, wird in jedem Einzelfall geprüft und entschieden.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge