Warteraum Erding: Abbau der Fußgängerbrücke , Datum: 16.11.2017, Ausgabejahr: Nr. 038/2017, Format: Pressemitteilung

Die Behelfsbrücke über die Bundesstraße B 388, die im Herbst 2015 errichtet wurde, wird in Kürze wieder abgebaut. Durch die veränderte Nutzung des Warteraums Erding wird diese nicht mehr benötigt.

Von Oktober 2015 bis Januar 2017 – als zeitweise mehrere tausend Menschen täglich Deutschland erreichten – wurde der Warteraum zur Unterbringung und Erstregistrierung dieser genutzt. Um damals eine gefahrlose Überquerung der Bundesstraße gewährleisten zu können, wurde im Auftrag der Bundeswehr die Behelfsbrücke für Fußgänger aufgebaut.

Seit Januar 2017 wird das EU-Relocationverfahren, das die Verteilung von 160.000 Flüchtlingen aus Griechenland und Italien auf die EU-Mitgliedstaaten regelt, über den Warteraum Erding durchgeführt. Insgesamt erreichten seitdem über 9.000 Flüchtlinge den Warteraum. Die aufgenommenen Menschen kennen im Vorfeld das Bundesland, in dem sie endgültig untergebracht werden – meist in der Nähe von bereits in Deutschland lebenden Familienangehörigen. Da sich die Verweildauer in Erding für die Personen im Relocationverfahren auf nur rund drei Tage verringert hat, besteht keine Veranlassung mehr, den Warteraum Erding selbständig zu verlassen.

In Absprache mit der Bundeswehrverwaltung wird demnächst die Behelfsbrücke voraussichtlich durch die Aufbaufirma wieder abgebaut und zurückgekauft. Der Warteraum selbst wird bis auf weiteres seinen Beitrag zur geordneten Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen von EU-Verpflichtungen leisten.

Der Anteil aufzunehmender Geflüchteter beträgt für Deutschland rund 27.000 Personen. Im Rahmen des Relocationverfahrens werden nur Personen aufgenommen, die sich bereits in Griechenland bzw. Italien befinden. Dort wird im Einzelfall geprüft, ob eine Neuansiedlung möglich ist. Zielgruppe sind ausschließlich Personen aus Herkunftsländern, bei denen die EU-weite Anerkennungsquote mindestens 75 Prozent beträgt. Die Personen werden auf Basis der EU-Ratsbeschlüsse in Deutschland (und auch anderen EU-Mitgliedstaaten) aufgenommen und durchlaufen nach Ankunft ein Asylverfahren.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge