Neue Fördermöglichkeiten bei REAG/GARP , Datum: 14.05.2019, Ausgabejahr: Nr. 005/2019, Format: Pressemitteilung

Das Bund-Länder-Programm REAG/GARP verfügt 2019 über neue Fördermöglichkeiten. In dem vereinfachten Fördersystem verbinden sich erstmals Angebote einer erweiterten Grundförderung mit Reintegrations­hilfen des Bundesprogramms StarthilfePlus in einem Programm. Davon profitieren Rückkehrinteressierte und Beratungsstellen.

Mehr als 130.000 Personen sind im Zeitraum 2015 bis 2018 mit Unterstützung des humanitären Programms Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme (REAG/GARP) freiwillig aus Deutschland in ihre Herkunftsregion zurückgekehrt. Die gemeinsam von Bund und Ländern finanzierte Förderung unterstützt bei der einmaligen Ausreise in weltweit mehr als 100 Länder. Sie wird im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und der zuständigen Ministerien der Bundesländer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert und durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) praktisch umgesetzt. Mit Reintegrationsangeboten wie dem StarthilfePlus-Programm unterstützt der Bund zudem seit 2017 die dauerhafte Wiederein­gliederung der Rückkehrenden in ihren Herkunftsländern. Jetzt konzentrieren Bund und Länder diese Programme im gemeinsamen REAG/GARP-Programm. Die Grundförderung wird darin durch neue Förderoptionen des Bundes ergänzt und in eine organisatorisch vereinfachte Struktur überführt.

Andrea Schumacher, Vize-Präsidentin des Bundesamts, hebt hervor: "Im neuen REAG/GARP-Programm wird vereint, was sich bewährt hat. Indem wir die Initiativen von Bund und Ländern bündeln, erweitern wir die Rückkehrhilfen und stärken gleichzeitig die Reintegrationsunterstützung im Herkunftsland. Für Rückkehrinteressierte stehen damit noch flexiblere, individuell anpassbare Förderoptionen offen."

Auch die IOM Beratungsstelle in Berlin begrüßt die neuen Strukturen: "Die vereinheitlichten Programme erleichtern uns den Austausch mit den Rückkehrenden. Sie sorgen in der Beratungssituation für noch mehr Klarheit im Hinblick auf finanzielle Förderbeträge und die verfügbaren Hilfsangebote im Rückkehrland. Davon profitieren Rückkehrende und wir Berater gleichermaßen", sagt eine langjährige Beraterin.

Weitere Verbesserungen bei der Förderung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration erwartet das BMI von der Digitalisierung des Antragsverfahrens, die ab Mitte des Jahres schrittweise umgesetzt werden soll.

Neue Starthilfen und Reintegrationsunterstützung im Herkunftsland

Neben den langfristig bewährten Unterstützungsleistungen in Form der Reisekostenübernahme und Reisebeihilfe erhalten Rückkehrinteressierte aus migrationspolitisch besonders relevanten Herkunftsländern, z.B. Afghanistan, Irak oder Nigeria, nun auch eine finanzielle Starthilfe von 1.000 Euro, die der ersten Orientierung im Herkunftsland dient.

Das REAG/GARP-Programm wird zudem um eine Wohnraumunterstützung sowie finanzielle Leistungen im Herkunftsland erweitert. So wird die StarthilfePlus-Programmkomponente "Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!", die 2017 und 2018 jeweils für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung stand, 2019 für ausgewählte Zielländer in die Regelförderung aufgenommen. Dies betrifft etwa Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Iran, Libanon, Tadschikistan und Türkei. Rückkehrinteressierte können damit für bis zu zwölf Monate einen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten.

In weiteren Ländern wird das bewährte Instrument der zweiten Starthilfe, eine Einmalzahlung von 1.000 Euro, die im Zeitraum von sechs bis acht Monaten nach Ausreise im Zielland erfolgt, fortgeführt.

Rückkehrinteressierte Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, bei denen eine mindestens zweijährige Duldung vorliegt, können zudem spezifische Reintegrations­förderungen erhalten. Diese umfassen neben einer einmaligen finanziellen Unterstützung auch Sachleistungen in den Bereichen Wohnen und medizinische Versorgung.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal Returning from Germany (siehe "Links" unter "weitere Informationen").

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge