Integrationskurse beginnen innerhalb weniger Wochen ,
Wer sich für einen Integrationskurs anmeldet, kann meist innerhalb von sechs bis acht Wochen starten. Kapazitäten sind vorhanden: In den nächsten drei Monaten sind rund 58.000 geplant, der Großteil davon ist noch verfügbar.
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vergibt Berechtigungen für die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen, andere staatliche Stellen – Ausländerbehörden, Jobcenter oder Träger der Leistungen für Asylbewerber – verpflichten Menschen zur Teilnahme. Viele Personen warten dann mit der eigentlichen Anmeldung einige Zeit ab – Verpflichtete länger als Freiwillige.
"Als Wartezeit kann daher nur die Zeit zwischen der Anmeldung und dem Beginn des Kurses gelten"
, stellt BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer klar. "Die Zeit, die jemand braucht, um sich nach Erhalt seiner Berechtigung oder gar Verpflichtung auch wirklich beim Kursträger anzumelden, können wir hingegen nicht beeinflussen, da dies davon abhängt, wie viel Zeit sich jemand für die Anmeldung nimmt."
"Nicht-Teilnehmer" vergrößern den statistischen Mittelwert
Die eigentliche Wartezeit liegt seit Jahren konstant bei fünf bis sieben Wochen im Median bzw. bei acht bis 14 Wochen im arithmetischen Mittel. Das allerdings enthält auch die Fälle, bei denen sich potentielle Teilnehmende zwar angemeldet, den Kurs aber zunächst nicht angetreten haben oder auch diejenigen, die aus diversen Gründen ihre Teilnahme von sich aus verschieben mussten. Diese "Ausreißer" verzerren den rechnerischen Mittelwert.
Der gleiche Effekt ist bei der Zeit zwischen Berechtigung oder Verpflichtung und dem Kursbeginn zu beobachten, der Zugangszeit. Auch hier liegen die Median-Werte mit 4,5 Monaten für Verpflichtete und 2,2 Monaten für freiwillig Teilnehmende deutlich unter dem zuletzt zitierten arithmetischen Mittel von 8,1 bzw. 4,3 Monaten.
Der Median sei die einzige Möglichkeit, dies realistisch abzubilden, betont BAMF-Chef Dr. Sommer: "Wegen einiger Nicht-Teilnehmer dürfen wir nicht das funktionierende System ausdifferenzierter Kurse in Zweifel ziehen."
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge