Evaluationsstudie veröffentlicht: Rückkehrer zufrieden mit Förderprogramm StarthilfePlus , Datum: 20.11.2019, Ausgabejahr: Nr. 015/2019, Format: Pressemitteilung

In der ersten wissenschaftlichen Begleitstudie zum Rückkehrförderprogramm StarthilfePlus untersuchen BAMF und IOM Rückkehrmotive und Reintegration. Mehr als 80 Prozent der befragten Rückkehrenden aus Deutschland geben an, mit der erhaltenen Unterstützung zufrieden zu sein.

In den Jahren 2017 und 2018 haben 15.184 Personen eine Förderung durch das 2017 neu eingeführte Reintegrationsprogramm StarthilfePlus erhalten. Das Programm wird im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Koordination mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) umgesetzt. Ziel ist, mittellose Migrantinnen und Migranten aus mehr als 40 Herkunftsländern, darunter Ausreisepflichtige sowie Personen mit sehr geringen Aussichten auf einen asylrechtlichen Schutzstatus, flexibel bei einer freiwilligen Rückkehr zusätzlich zum Basisförderprogramm REAG/GARP finanziell zu unterstützen. Das Forschungszentrum des BAMF und IOM begleiten StarthilfePlus im Rahmen eines mehrjährigen wissenschaftlichen Forschungsvorhabens. Die erste nun vorgelegte Studie untersucht, wie Rückkehrende, die zwischen dem Programmstart am 1. Februar 2017 und 19. April 2018 ausgereist sind, das Programm wahrnehmen und welche Bedeutung die Förderleistungen für Rückkehrentscheidung und Reintegration haben. Dazu wurden Angaben von 1.339 Personen ausgewertet, die Unterstützung durch StarthilfePlus in insgesamt elf Ländern, darunter Irak, Afghanistan und Iran, erhalten haben.

Rückkehrende zufrieden mit Information, Beratung und Organisation

Die befragten Rückkehrenden sind fast vollständig während der verstärkten Fluchtzuwanderung zwischen 2014 und 2017 nach Deutschland gekommen. Zum Zeitpunkt der Rückkehrentscheidung war der Asylantrag von 70% der Befragten negativ beschieden. Sie bewerten Information und Beratung zum Programm, die Dauer vom Erstkontakt mit der beratenden Stelle bis zur Ausreise sowie die Unterstützung bei der Ausreise positiv. Finanzielle Unterstützung erhielten die Programmteilnehmenden in zwei Raten, die vor Abreise und sechs bis acht Monate nach Ankunft in den Rückkehrländern ausgezahlt wurden. Corinna Wicher, Abteilungsleiterin Sicherheit im Asylverfahren, Rückkehr, Aufenthaltsrecht, Ausländerzentralregister im BAMF, hebt hervor: "Mehr als 80% der Befragten sind mit StarthilfePlus zufrieden. Die Studie zeigt, wie wichtig, die Kombination aus Beratungsangeboten, praktischer Hilfe bei der Ausreise und finanzieller Unterstützung ist. So können wir Rückkehrinteressierte Schritt für Schritt dabei unterstützen, eine informierte Rückkehrentscheidung zu treffen und eine individuelle Perspektive am Rückkehrort zu entwickeln."

Beratung genauso wichtig wie finanzielle Förderung

In der Regel liegen bei Rückkehrentscheidungen mehrere Motive vor. Als wichtigstes Motiv für eine Rückkehr geben die Befragten die mangelnde Bleibeperspektive in Deutschland an. Im Weiteren ist die Nähe zur Familie im Herkunftsland von Bedeutung. Für die Rückkehrentscheidungen der Studienteilnehmenden spielen auch Programminformationen und Beratung eine wichtige Rolle. Sie sind für die Mehrheit der Studienteilnehmenden relevant und genauso wichtig wie die finanzielle Förderung. Die finanziellen Förderelemente begünstigen nur selten die grundsätzliche Rückkehrbereitschaft. Sie spielen vor allem für Personen eine Rolle, die eine Rückkehr bereits aus anderen Motiven in Betracht ziehen, sich jedoch noch nicht entschieden haben.

Finanzielle Förderung stabilisiert die Anfangszeit nach Rückkehr

Die finanzielle Förderung wird vor allem für die Deckung der täglichen Bedarfe in den ersten Monaten verwendet. Sie ist eine wichtige Überbrückungsleistung, da die meisten Rückkehrenden zunächst kein ausreichendes eigenes Einkommen erwirtschaften. Die Befragten geben häufig an, sich eine noch weiterführende Reintegrationsförderung zu wünschen, insbesondere im Hinblick auf die Suche nach Arbeit und der Gründung eines eigenen Unternehmens. Monica Goracci, Leiterin von IOM Deutschland, sagt dazu: "Die Studie belegt, dass wir mit StarthilfePlus eine Lücke schließen, indem wir Migrantinnen und Migranten in der Zeit direkt nach ihrer Ankunft vor Ort individuell unterstützen und ihnen somit Zeit verschaffen, sich zu orientieren. Darauf aufbauend können dann weitere Maßnahmen zur nachhaltigen Reintegration greifen."

Allgemeine Zufriedenheit mit dem Leben am Rückkehrort

70% der Befragten sind mit ihrem Leben am Rückkehrort insgesamt zufrieden oder nehmen eine neutrale Position ein. Die mit Abstand zufriedensten Studienteilnehmenden leben in Armenien. Die Zufriedenheit mit der Sicherheitssituation unterscheidet sich je nach Rückkehrort: Zufriedenheitswerte von über 60% sind in Armenien, Aserbaidschan, aber auch Irak festzustellen. Ein wichtiger Faktor bei der Zufriedenheit ist die Arbeitsmarktintegration. Durchschnittlich acht Monate nach der Rückkehr erreichen die Befragten moderate Beschäftigungsquoten von rund 39%.

Online-Befragung in den IOM-Länderbüros

Die Analysen basieren auf einer quantitativ-standardisierten und thematisch breit angelegten Befragung von Personen, die StarthilfePlus-Leistungen erhalten haben. Zum Zeitpunkt der Befragung befanden sie sich unter anderem in den Ländern Irak, Afghanistan, Ukraine, Iran, Aserbaidschan, Armenien, Georgien, Pakistan, Libanon, Nigeria und Ghana und damit in wichtigen Rückkehrzielen der StarthilfePlus-Teilnehmenden. Für BMI, BAMF und IOM zeigen die Ergebnisse der Studie, wie wichtig derartige Evaluationen für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung von Förderprogrammen im Rückkehrkontext sind. Auf diese Weise können die Programme in Zukunft noch besser an die vielfältigen Bedarfe der Migrantinnen und Migranten angepasst werden.

Weitere Informationen zur Rückkehrförderung finden Sie auf der zentralen Internetseite: www.ReturningfromGermany.de (siehe "Links")

Die vollständige Studie sowie eine zusammenfassende Darstellung können unter "Downloads" eingesehen werden.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Internationale Organisation für Migration