Widerrufsprüfungen für 2019 fristgerecht erledigt – Widerrufsquote bei 3,3 Prozent , Datum: 14.01.2020, Ausgabejahr: Nr. 002/2020, Format: Pressemitteilung

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist gesetzlich verpflichtet, die Zuerkennung von Asyl oder Flüchtlingsschutz zu überprüfen. Rund 142.000 bestandskräftige Entscheidungen der Jahre 2014/15 galt es 2019 zu bearbeiten. Dies hat das BAMF geschafft.

Insgesamt hat das Bundesamt im Jahr 2019 170.406 Entscheidungen im Widerrufsprüfverfahren getroffen, davon 134.228 im Rahmen der Regelüberprüfung und 36.178 auf Grund anlassbezogener Prüfungen. Die meisten Entscheidungen betrafen Staatsangehörige aus Syrien (115.713 Entscheidungen) und dem Irak (17.551 Entscheidungen). Die Widerrufsquote lag bei 3,3 Prozent (5.610 Entscheidungen von insgesamt 170.406). "Diese vergleichsweise geringe Quote zeigt, dass die ursprünglichen Zuerkennungen von Asyl und Flüchtlingsschutz überwiegend zu Recht erfolgten", bilanzierte Dr. Sommer, Präsident des Bundesamts.

"Für das BAMF war die Regelüberprüfung der gut 142.000 Verfahren im Jahr 2019 eine große Herausforderung", so Dr. Sommer. "Ich bin optimistisch, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies auch in den nächsten Jahren schaffen – insgesamt müssen wir bis 2021 noch rund 480.000 Verfahren prüfen. Mit der Bearbeitung der Verfahren aus 2016 haben wir bereits in 2019 begonnen."

Die Regelüberprüfung ist ein wichtiges Element des Asylverfahrens. Sie macht es möglich, auf Veränderungen des Schutzbedarfs einer Person zu reagieren und den asylrechtlichen Schutzstatus entsprechend anzupassen. "Auch der Gesetzgeber misst der Widerrufs- und Rücknahmeprüfung eine besondere Bedeutung zu. So hat er zuletzt mit gleich zwei Gesetzen die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass das BAMF seinen Prüfauftrag sachgerecht ausüben kann," so Dr. Sommer weiter. "Zum einen können wir seit gut einem Jahr Personen zur Mitwirkung verpflichten, beispielsweise zu einer persönlichen Befragung oder zur Vorlage von Personaldokumenten. Dies trägt auch zur Sicherheit in Deutschland bei. Zum anderen hat der Gesetzgeber mit Blick auf die hohen Fallzahlen die Frist für die Prüfung der positiven Asylentscheidungen angepasst, die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bestandskräftig geworden sind." Im Einzelnen wurde die Frist für die Regelüberprüfung der Asylentscheidungen des Jahres 2015 bis zum 31.12.2019, des Jahres 2016 bis zum 31.12.2020 und des Jahres 2017 bis zum 31.12.2021 verlängert.

Zu den gesetzlich vorgesehenen Regelüberprüfungen kommen anlassbezogene Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen hinzu. Dies erfolgt zum Beispiel nach Hinweisen von Ausländer- oder Sicherheitsbehörden und betrifft Fälle, in denen der Schutzstatus bei Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit, Fortzug ins Herkunftsland, Begehung von Straftaten oder auch sicherheitsrelevanten Erkenntnissen zurückgenommen werden kann. Weitere Gründe für Prüfanfragen können bei Ausländerbehörden anstehende aufenthaltsrechtliche Entscheidungen sein, wie z.B. die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen oder beantragte Einbürgerungen.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge