Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Fachkräfte in Deutschland willkommen , Datum: 27.02.2020, Ausgabejahr: Nr. 006/2020, Format: Pressemitteilung , BAMF an zentralen Schnittstellen in die Umsetzung des neuen Gesetzes eingebunden

Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen bereits spürbar. Durch die demographische Entwicklung wird sich dieser Trend verstärken. Am 1. März tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft – damit können Unternehmen leichter dringend benötigte Stellen durch qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten besetzen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat dafür mit der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" (ALiD) sowie dem Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung" (IQ) bereits wichtige Weichen gestellt. Heute hat das Forschungszentrum des BAMF zu ausländischen nicht-akademischen Fachkräften auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine Studie veröffentlicht.

Abgesehen von EU-Bürgern, die jederzeit ohne Voraussetzungen eine Arbeit in Deutschland aufnehmen können, durften ausländische Fachkräfte ohne Hochschulabschluss bislang nur dann in Deutschland tätig sein, wenn sie in einem sogenannten Engpassberuf beschäftigt waren. Das FEG erleichtert nun den Zugang von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten und regelt als Instrument der Migrationssteuerung gleichzeitig klar und transparent, wer kommen darf und wer nicht. Der Grundsatz der Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration wird dabei beibehalten. Sollte sich herausstellen, dass nach der Einreise zur Erwerbstätigkeit in signifikanter Zahl Asylanträge gestellt werden, die kaum Aussicht auf eine Schutzgewährung haben, kann durch Verordnung eine Zuwanderungssperre für die betreffenden Herkunftsstaaten verhängt werden.

"Das jetzt in Kraft tretende Fachkräfteeinwanderungsgesetz stellt einen wichtigen Schritt dar, den Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken", betont BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer. "Damit sind wir in Deutschland deutlich besser aufgestellt, auch nicht-akademische Fachkräfte anzusprechen und für die Erwerbsmigration in Deutschland zu gewinnen. Das BAMF wird bei der Umsetzung an zentralen Stellen mitwirken."

BAMF-Studie zu ausländischen nicht-akademischen Fachkräften

Die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Vorgaben und einer verstärkten Lenkung von Erwerbsmigration unterstreicht die BAMF-Studie "Ausländische nicht-akademische Fachkräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt", die am heutigen Tag erscheint. Anhand von Literaturanalysen und Auswertungen von Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Ausländerzentralregisters (AZR) hat das BAMF-Forschungszentrum eine Bestandsaufnahme vor dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erstellt. Deutschland ist demnach bereits ein beliebtes Zielland, sowohl für hochqualifizierte (akademische) als auch nicht-akademisch qualifizierte Erwerbsmigrantinnen und -migranten.

Was ändert sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

Das FEG schafft verbesserte Voraussetzungen dafür, dass nicht nur Akademikerinnen und Akademiker, sondern auch Fachkräfte mit Berufsausbildung aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland kommen können. Durch das neue Gesetz berechtigt jeder Aufenthaltstitel grundsätzlich zur Erwerbstätigkeit. Weiterhin muss der Arbeitsplatz bereits vor der Einreise feststehen; nur unter engen Voraussetzungen erlaubt das FEG die Einreise zur Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche. Durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren können Arbeitgeber dabei mitwirken, dass ausländische Fachkräfte schneller einreisen und ihre Arbeit aufnehmen können. Dazu kommt, dass auch die Möglichkeiten zum Aufenthalt zwecks Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen erweitert werden.

Rege Nachfrage bei Informationsangeboten

Die ab März 2020 geltenden Regelungen haben bereits vor Inkrafttreten großes Interesse im In- und Ausland geweckt. Als zentrales Informations- und Beratungsangebot, das die bestehenden Plattformen wie beispielsweise "Make it in Germany" ergänzt, verzeichnete die "Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland" (ALiD) seit Ende 2019 einen Anstieg der schriftlichen Anfragen zu den Themen "Anerkennung ausländischer Abschlüsse" und "Einreise und Aufenthalt" um bis zu 300 % im Vergleich zu den Vormonaten. Mit einem 25-prozentigen Anstieg der telefonischen Anfragen im Januar 2020 gehen mittlerweile über 2.600 Anfragen pro Monat telefonisch im BAMF ein. Die Hotline wird gemeinsam vom BAMF und der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen einer ressortübergreifenden Kooperation zwischen BMI, BMBF, BMWi und BA betrieben. Das Beratungsangebot konzentriert sich vor allem auf die Themen "Jobsuche, Arbeit und Beruf", "Anerkennung ausländischer Abschlüsse", "Einreise und Aufenthalt" sowie den Bereich "Deutsch lernen". Typische Fragen zum FEG sind: "Wie kann ich am beschleunigten Fachkräfteverfahren teilnehmen?", "Kann ich zur Arbeitsplatzsuche mit einer Berufsausbildung einreisen?" oder "Ich bin IT-Spezialist: Welche Neuerungen bringt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz für mich mit sich?".

Neue aufenthaltsrechtliche Aufgaben für das BAMF

Mit Inkrafttreten des FEG übernimmt das BAMF im Rahmen der EU-Mobilität von Forschern und Studierenden (REST-Richtlinie) sowie unternehmensintern Transferierten (ICT-Richtlinie) Aufgaben, die bisher in der Zuständigkeit der Ausländerbehörden lagen.

Programm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" – neuer Schwerpunkt

Das bundesweite Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung" (IQ) baut flankierend zum FEG derzeit "Regionale Fachkräftenetzwerke Einwanderung" als neuen Handlungsschwerpunkt aus. In allen 16 Bundesländern sollen Landeskoordinierungen hierzu relevante Akteure zusammenbringen, Angebote besser verzahnen und Arbeitgeber zur Fachkräftegewinnung informieren. In dem vom BAMF administrierten Programm sollen auch regional abgestimmte Konzepte zur Fachkräftesicherung etabliert werden.

Menschen mit einer ausländischen Berufsqualifikation werden bei rund 100 IQ-Beratungsstellen außerdem zu Fragen der Anerkennung ihres Abschlusses individuell beraten, begleitet und bei Bedarf (nach)qualifiziert. Damit trägt IQ im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dazu bei, das Potenzial an Fachkräften zu aktivieren.

Den BAMF-Forschungsbericht "Ausländische nicht-akademische Fachkräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt – Eine Bestandsaufnahme vor dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes" finden Sie unter "Weitere Informationen", Reiter "Downloads".

Weitere Informationsangebote zum FEG sowie Informationen zum bundesweiten Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung" sind unter "Links" abrufbar.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge