Evaluation des Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ,
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Im November 2023 traten mit dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, das auf dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 aufbaut, weitere Vereinfachungen des Einwanderungsrechts in Kraft. Ziel ist die Erhöhung der Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland. Die neuen Bestimmungen werden im Zeitraum 2025–2027 durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und das Forschungszentrum des Bundesamts (BAMF-FZ) gemeinsam evaluiert.
Im Rahmen der Evaluation werden vier Themenschwerpunkte analysiert:
- Migrationswirkungen: Führt die neue Gesetzgebung zu einem Anstieg der Erwerbsmigration aus Drittstaaten und wie beeinflusst sie die gesamte Erwerbs- und Bildungsmigration nach Deutschland? Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Struktur der Migration?
- Administrative Umsetzung: Welche Herausforderungen existieren bei der administrativen Umsetzung der aktuellen gesetzlichen Regelungen, sowohl aus institutioneller Perspektive als auch aus Sicht der migrierenden Personen?
- Integration: Wie sind die ausländischen Fach- und Arbeitskräfte, die die neuen rechtlichen Regelungen nutzen, in den deutschen Arbeitsmarkt integriert?
- Missbrauch: Gibt es Anzeichen für einen Missbrauch der Regelungen? Entstehen Risiken für den Sozialstaat?
Der Schwerpunkt des BAMF-FZ im gemeinsamen Evaluationsprojekt liegt auf quantitativen Aussagen zu den Migrationswirkungen sowie den Untersuchungen zur administrativen Umsetzung und zu einem möglichen Missbrauch der gesetzlichen Neuregelungen. Grundlage der quantitativen Analysen sind Daten aus dem Ausländerzentralregister und der Visastatistik. Zur Gewinnung qualitativer Analysen werden ähnlich zu der in den Jahren 2021/2022 durchgeführten Begleitforschung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (BAMF-FZ Forschungsbericht 45) Mitarbeitende aus ausgewählten Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen interviewt. In einem weiteren Schritt werden von den neuen Regelungen betroffene Erwerbsmigrantinnen und -migranten quantitativ befragt.
Geplant ist die Veröffentlichung eines Zwischenberichtes zum Projekt Anfang 2027 und des Endberichtes im Frühjahr 2028. Wir informieren Sie auf dieser Webseite über die Publikationen.