Ausländische Berufsabschlüsse , Datum: 28.11.2018, Format: Artikel, Bereich: Integration

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Sie haben Ihren Berufsabschluss im Ausland erworben und wollen Ihre Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt einbringen? Das Bundesamt berät Sie gerne.

Hinweis

Eine Prüfung der Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses können wir nicht telefonisch vornehmen. Dies geschieht erst bei der für die Prüfung zuständigen Stelle.

In der Beratung erhalten Sie wahlweise auf Deutsch oder Englisch erste Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland.

Wir versuchen außerdem, mit Ihnen gemeinsam die zuständige Stelle für das Anerkennungsverfahren in Ihrem Beruf herauszufinden. Sie erfahren auch, wie das Verfahren funktioniert, an wen Sie sich für ein ausführliches und persönliches Beratungsgespräch wenden können und welche Unterlagen Sie benötigen.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse schriftlich an uns zu senden. Dafür steht ein Kontaktformular in deutscher und englischer Sprache bereit. Bitte beachten Sie, dass wir für eine adäquate Auskunft verschiedene Angaben benötigen – auf diese Weise können wir Ihre Anfrage schneller beantworten.

Hier folgt noch ein Text zum IQ-Programm

Das Anerkennungsverfahren

Kontakt

Sie haben Fragen an unsere Hotline? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

"Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland"

Telefon +49 30-1815-1111

Der im Ausland erworbene Berufsabschluss wird auf Antrag mit dem deutschen Berufsabschluss verglichen. Um den Antrag zu stellen, müssen sich Interessierte an die Stelle wenden, die für ihre Berufsgruppe zuständig ist. Informationen zu den für die einzelnen Berufe zuständigen Stellen finden sich im Internet unter www.anerkennung-in-deutschland.de oder telefonisch unter +49 30-1815-1111.

In einem ersten Schritt müssen sich Antragsteller entscheiden, mit welchem konkreten, deutschen Berufsabschluss sie Ihren Abschluss vergleichen lassen wollen. Hier hilft die jeweils zuständige Stelle gerne weiter.

Nachdem die Unterlagen eingereicht wurden, wird geprüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss und dem deutschen Berufsabschluss bestehen. Wenn das der Fall ist, wird geprüft, ob die Unterschiede durch andere Nachweise oder durch Berufserfahrung ausgeglichen werden können. Falls die Unterlagen für die Bewertung des Berufsabschlusses nicht ausreichen, kann auch eine Qualifikationsanalyse z.B. über Arbeitsproben oder Fachgespräche erfolgen. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, sollte das Verfahren ab 1. Dezember 2012 in der Regel nicht länger als drei Monate dauern.

Wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen der Qualifikation und dem deutschen Abschluss festgestellt werden, wird die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt beziehungsweise bei reglementierten Berufen die Berufszulassung erteilt. Wenn im Verfahren wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Qualifikation und dem deutschen Berufsabschluss festgestellt werden, erhalten Antragsteller in den nicht-reglementierten Berufen einen Bescheid, in dem diese Unterschiede genau beschrieben werden. Damit können sie sich direkt bei Arbeitgebern bewerben oder sich auch eine individuell passende Weiterbildung aussuchen. Bei reglementierten Berufen können sie die Unterschiede ausgleichen. Je nach Beruf müssen sie dafür an einer Qualifizierungsmaßnahme oder einer fachlichen Prüfung teilnehmen.

Für das Verfahren fallen Gebühren an. Diese werden von der jeweils zuständigen Stelle festgelegt. Antragsteller sollten sich daher bereits vor der Antragstellung über die voraussichtlichen Kosten informieren. Sollten sie arbeitssuchend gemeldet sein oder Sozialleistungen beziehen, können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen durch staatliche Stellen übernommen werden.

Hintergrundinformation

Die Anerkennung oder Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein wichtiger Schritt für die berufliche Integration. Seit dem 1. April 2012 haben Zuwanderer die Möglichkeit, ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss mit den Anforderungen an diesen Beruf in Deutschland vergleichen zu lassen. Dies ist für vor allem dann wichtig, wenn sie einen reglementierten Beruf in Deutschland ausüben wollen.

"Reglementiert" bedeutet, dass der Beruf ohne ein staatliches Zulassungsverfahren und ohne eine Anerkennung ihrer Berufsqualifikation nicht ausgeübt werden darf. In Deutschland sind unter anderem Berufe im Gesundheits- und Bildungssektor (beispielsweise Ärztin, Krankenpfleger oder Erzieher) reglementiert. Außerdem gelten in einigen Berufen spezielle Regelungen, wenn Sie eine Selbstständigkeit anstreben (beispielsweise als Bäcker oder Friseur).

In nicht-reglementierten Berufen brauchen Sie dagegen keine formelle Anerkennung Ihres Abschlusses, um arbeiten zu dürfen (beispielsweise als Angestellter im Einzelhandel oder als Informatiker). Hier können Sie sich auch ohne eine Bewertung der Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt bewerben. Eine Prüfung Ihrer Qualifikationen kann aber trotzdem sinnvoll sein, damit der Arbeitgeber Ihre Qualifikationen besser einschätzen kann.

Ihre Staatsangehörigkeit ist für das Verfahren nicht entscheidend. Auch eine Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie nicht. Sie können einen Antrag sogar stellen, wenn Sie nicht in Deutschland leben. Sie müssen lediglich einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss haben und nachweisen, dass Sie die Absicht haben, in Deutschland zu arbeiten.

Ob Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist, durch welche Gesetze er geregelt wird und an welche Stelle Sie sich zur Prüfung Ihrer Qualifikationen wenden müssen, erfahren Sie im Internet unter www.anerkennung-in-deutschland.de oder bei der "Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland" unter der Nummer +49 30-1815-1111 zu den üblichen Kosten ins deutsche Festnetz.